Automatisch 100 Euro je Kind an über 52.000 Familien
Noch im Dezember erfolgt die Auszahlung des Oö. Weihnachts-Familienzuschusses von 100 Euro je Kind an mehr als 52.000 Familien. Die Auszahlung erfolgt automatisch an Familien mit einem Haushaltseinkommen von unter 65.000 brutto/Jahr, die in diesem Jahr bereits andere Zuschüsse wie beispielsweise den Oö. Energiekostenzuschuss bezogen haben.
Die Landesregierung wird in ihrer morgigen Sitzung eine weitere treffsichere Unterstützung für einkommensschwächere Familien beschließen. Noch im Dezember erfolgt die Auszahlung des Oö. Weihnachts-Familienzuschuss an über 52.000 Familien mit insgesamt rund 95.000 Kindern. Die Unterstützung beträgt 100 Euro pro Kind und maximal 400 Euro pro Familie. Die Auszahlung erfolgt automatisch an Familien mit einem Haushaltseinkommen von unter 65.000 brutto/Jahr, die in diesem Jahr bereits andere Zuschüsse wie beispielsweise den Oö. Energiekostenzuschuss bezogen haben.
„Viele Menschen leiden nach wie vor unter der Teuerung – sei es beim Wohnen oder beim Heizen und gerade die Weihnachtszeit trifft einkommensschwache Familien besonders. Wir unterstützen die Familien in Oberösterreich daher noch einmal: mit dem Weihnachts-Familienzuschuss in Höhe von 100 Euro je Kind.“
-Landeshauptmann Mag. Thomas Stelzer
„Familien sind von der anhaltenden Teuerung besonders betroffen, daher freut es mich als Familienreferent, aber auch als Vater zweier Kinder, besonders, dass das Land Oberösterreich Familien mit diesem Zuschuss unter die Arme greift“
-Familienreferent – LH-Stellvertreter Dr. Manfred Haimbuchner
„Noch einmal helfen wir speziell Familien und Alleinerziehenden mit Kindern. Besonders die Advent- und Weihnachtszeit ist für Familien mit Kosten verbunden und hier wollen wir treffsicher und verlässlich unterstützen.“
-Sozial-Landesrat Dr. Wolfgang Hattmannsdorfer
Zur automatischen Auszahlung herangezogen wird die lt. Zentralen Melderegister aktuelle Anzahl an Kindern (unter 18 Jahren) in Haushalten, die einen der folgenden Leistungen des Landes bezogen haben:
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- Bezieher/innen des Oö. Wohn- und Energiekostenbonus
- Bezieher/innen von Wohnbeihilfe in mind. 1 Monat zwischen April und August 2023
- Bezieher/innen des Oö. Energiekostenzuschusses