Oberösterreich ist mit Erwerbsquote von 75% Top-Bundesland bei Arbeitsvermittlung – jetzt braucht es einen rechtlich gesicherten langfristigen Aufenthaltstitel mit vollem Arbeitsmarktzugang durch die unbefristete Verlängerung des Vertriebenenstatus oder eines eigenen Aufenthaltstitels
„Zwei Jahre nach Beginn des Angriffskriegs gegen die Ukraine sehen wir, dass die Ukraine-Vertriebenen bei uns eine langfristige Perspektive brauchen. Oberösterreich hat in den ersten Wochen des Krieges 50 Prozent der Vertriebenen, die nach Österreich gekommen sind, not- bzw. erstversorgt und rasch mit der Arbeitsvermittlung begonnen, und das erfolgreich: Mit einer Erwerbsquote von 75 Prozent liegt Oberösterreich an der Spitze im Bundesländervergleich, der Österreich-Schnitt liegt bei 45 Prozent. Jetzt ist es wichtig, dass die Ukraine-Vertriebenen einen rechtlich gesicherten umfassenden Aufenthaltsstatus mit einem langfristigen Arbeitsmarktzugang erhalten.“ – Integrations-Landesrat Wolfgang Hattmannsdorfer
Ukraine-Vertriebene brauchen rechtlich gesicherten Aufenthaltstitel und Arbeitsmarkt-Zugang
Derzeit gilt für Ukraine-Vertriebene in Österreich ein vorübergehendes befristetes Aufenthaltsrecht bis 4. März 2025. „Für die Ukrainer/innen, aber auch für die Unternehmer/innen ist es wichtig, dass es eine langfristige Bleibe- und Arbeitsmarktperspektive gibt. Ein ständiges Verlängern des derzeit befristeten Aufenthaltsrechts schafft keine Perspektive und ist für die Betroffenen unbefriedigend“, betont der Integrations-Landesrat.
Als Optionen müssen entweder die unbefristete Verlängerung des derzeitigen Aufenthaltsrechts oder die Verankerung eines eigenen Aufenthaltstitels im Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz geprüft werden, fordert Hattmannsdorfer. „Nur so können wir Ukraine-Vertriebenen, die bei uns Schutz suchen und sich in unsere Gesellschaft einbringen wollen, eine zweite Heimat bieten.“ Als Möglichkeiten sieht Hattmannsdorfer dabei:
• Eine unbefristete Verlängerung des derzeitigen vorübergehenden, befristeten Aufenthaltsrechts oder
• die Schaffung eines eigenen Aufenthaltstitels inklusive uneingeschränktem Arbeitsmarkt-Zugang für Ukraine-Vertriebene im Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz (NAG).
OÖ-Weg aus Bemühungspflicht und zahlreichen Vermittlungs-Angeboten wirkt – Top-Erwerbsquote von Ukrainer/innen in OÖ
Nach Ankunft der Vertriebenen in Oberösterreich (50 Prozent aller Ukraine-Vertriebenen in Österreich wurden in unserem Bundesland not- und erstversorgt) hat das Integrationsressort ab Tag eins auf Integration durch Deutsch und Arbeit gesetzt: Es wurden eigene Deutschkurse geschaffen, umfassende Jobbörsen angeboten und eine Pflicht zur Aufnahme von Arbeit eingeführt. Dieser OÖ-Weg wirkt: 3 von 4 erwerbsfähigen Ukrainer/innen in OÖ sind entweder erwerbstätig oder beim AMS gemeldet (Erwerbsquote von 75,7 Prozent), im Schnitt sind es österreichweit 45 Prozent.