Als einziges Bundesland hat Oberösterreich eine Deutschpflicht in der Sozialhilfe, mit dem Ziel Unterstützungsempfänger/innen wieder aktiv in Arbeit zu vermitteln. Die Maßnahme zeigt nach einem Jahr bereits Wirkung. Im Vergleich zum allgemeinen Rückgang ist die Zahl an Empfänger/innen im erwerbsfähigen Alter doppelt so stark gesunken.
Bilanz und Ausblick nach einem Jahr Deutschpflicht in der Sozialhilfe
In Kürze:
Dieser konsequente Weg wird fortgesetzt: Der Schwerpunkt in der Sozialhilfe 2024 liegt auf
Langfristig sollen auch Qualifizierungs- und Case Management-Maßnahmen für erwerbsfähige SH-Bezieher/innen verpflichtend sein. |
Sozialhilfe 2023 in Zahlen:
Sozialhilfe-Report 2023: Zahlen in Oberösterreich weiter rückläufig – Zahl der Sanktionen beinahe verdoppelt
Auch 2023 ist die Gesamtanzahl der Sozialhilfe-Bezieher/innen in Oberösterreich wieder rückläufig. Insgesamt 8.783 Personen bezogen insgesamt im Laufe des Jahres 2023 Leistungen der Sozialhilfe. Seit 2021 sind die Sozialhilfebezieher/innen um über 30% zurückgegangen. Dies auf Grund der Konkretisierung der Bemühungspflicht, der Einführung der Deutschpflicht und der günstigen Lage am Arbeitsmarkt. Die 8.783 Personen teilen sich auf insgesamt 5.228 Haushalte auf.
Im Schnitt ist ein Drittel der Sozialhilfe-Bezieher/innen arbeitsfähig. Das bedeutet, sie müssen für die Vermittelbarkeit am Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen und somit die Bemühungspflicht erfüllen.
Aufteilung der Sozialhilfebezieher/innen nach Arbeitsfähigkeit (Grundgesamtheit: alle SH-Bezieher)
Die Höhe der Sozialhilfe bemisst sich ausgehend von der Höhe des Ausgleichszulagen-Richtsatzes (netto). Dieser betrug 2023 1.110,26 Euro, 2024 wird dieser 1.217,96 Euro betragen.
Etwa ein Drittel der Sozialhilfe-Empfänger/innen sind konstant seit 2021 Vollbezieher, bekommen also den vollen Sozialhilfe-Betrag. Die restlichen Leistungen teilen sich auf Aufzahlungen auf AMS-Leistungen auf (sog. Aufstocker) bzw. auf Aufzahlungen auf ein bestehendes Einkommen.
Grund der Inanspruchnahme | 2021 | 2022 | 2023 |
Vollbezieher | 4.312 | 3.330 | 2.891 |
Aufstocker (auf eine AMS-Leistung) | 2.382 | 1.825 | 1.625 |
Aufzahlung auf ein Gehalt („Working poor“) | 1.031 | 898 | 820 |
Kinderbetreuung | 513 | 397 | 356 |
Versicherungsleistung | 336 | 352 | 370 |
Sonstiges Aufzahlung auf Unterhalt, Mieteinnahmen, Wohnbeihilfe etc. |
5.479 | 4.732 | 4.027 |
Anm.: Die absolute Zahl ist hier höher als die Zahl der Antragsteller, da Mehrfachnennungen aufgrund mehrerer Einkommensarten möglich sind.
45 % der Sozialhilfe-Bezieher/innen sind Asylberechtigte bzw. Nicht-Österreicher
Ein Viertel der Bezieher sind Personen mit Asylberechtigung, dazu kommen Drittstaatsangehörige sowie Personen mit sonstigen Daueraufenthaltstitel. Etwa jeder zweite ist Österreichischer Staatsbürger/innen. Die restlichen Bezieher sind EU-/ERW-Bürger/innen.
Durchschnittliche Verweildauer in der Sozialhilfe leicht gestiegen – 2024 Schwerpunkt auf Vermittlung von Langzeit-Bezieher/innen
Die relative Mehrheit der Personen mit Sozialhilfe (36,7 %, absolut 3.227 Personen) bezogen diese im Jahr 2023 für mehr als ein Jahr. Im Schnitt betrug die Bezugsdauer im Jahr 2023 20 Monate pro Person und ist damit gegenüber 2022 leicht gestiegen.
Bezugsdauer Sozialhilfe im Jahr 2023 | |
2022 | 18,9 Monate |
2023 | 20 Monate |
Als weiterer Schwerpunkt für 2024 sollen daher Maßnahmen entwickelt werden, wie speziell längerfristige Sozialhilfe-Bezieher/innen wieder in eine Arbeit vermittelt werden können.
Denn es gilt: Je länger jemand Sozialhilfe bezieht, desto unwahrscheinlicher wird es, dass er/sie später wieder eine (Vollzeit-)Arbeit aufnimmt.
Einführung der Deutschpflicht wirkt – Rückgang der arbeitsfähigen Sozialhilfe-Bezieher/innen verhältnismäßig am stärksten
Für den Rückgang der Sozialhilfe-Bezieher/innen gibt es unterschiedliche Gründe.
- Ein wesentlicher Grund ist die in Oberösterreich verankerte Bemühungspflicht, die mit der SOHAG-Novelle 2022/2023 nochmals verschärft und in einem Erlass des Landesrats an die Sozialhilfe-Behörden konkretisiert wurde. Sowie die Einführung der Deutschpflicht mit 1.1.2023.
- Zudem hat die Lage am Arbeitsmarkt in den vergangenen Jahren die Vermittlung von Sozialhilfe-Bezieher/innen begünstigt. Mit den aktuellen und zu erwartenden Veränderungen am Arbeitsmarkt ist auch zu erwarten, dass sich diese Dynamik in den kommenden Jahren wieder ändert. Umso wichtiger ist es, Sozialhilfebezieher/innen durch entsprechende Maßnahmen für eine langfristige Vermittlung zu qualifizieren.
Insbesondere im Bereich Sanktionierung aufgrund mangelndem Arbeitseinsatz hat sich die Anzahl ausgesprochener Leistungskürzungen im letzten Jahr knapp verdoppelt. Insgesamt wurde bei 507 Personen 1.005 Mal eine Leistung gekürzt (durchschnittlich zwei Kürzungen pro Person).
Kürzungsgrund | 2022 | 2023 | |
Kürzung Bemühungspflicht/Deutschpflicht | 255 | 618 | + 142 % |
Kürzung unrechtmäßiger Bezug | 102 | 143 | + 40% |
Kürzung Verletzung Integrationspflichten (nach Integrationsgesetz) | 211 | 221 | + 5 % |
Kürzung zweckwidrige Verwendung | 8 | 23 | (+ 287 %1) |
Summe | 576 | 1.005 | + 74,5 % |
1niedriger Ausgangswert // absolute Anzahl ausgesprochener Leistungskürzungen
„Die konsequente Exekution von Sanktionierungen ist ein wichtiges Signal, dass der Leistung des Staates immer auch eine Pflicht des Empfängers gegenübersteht. Wir wollen sicherstellen, dass Sozialhilfe-Empfänger/innen sich auch – je nach individueller Möglichkeit – bemühen, wieder aus der Sozialhilfe herauszufinden. Sanktionen sind hierzu ein wirksamer Anreiz“, erläutert Landesrat Hattmannsdorfer.
Verschärfung der Bemühungspflicht und Einführung der Deutschpflicht in Oberösterreich – Erlass des Landesrats
Bemühungspflicht:
· Wer in Oberösterreich Sozialhilfe bezieht, muss in angemessener und zumutbarer Weise zur Abwendung, Milderung bzw. Überwindung der sozialen Notlage beitragen, d.h. er muss sich aktiv um Arbeit bemühen. · Besteht diese Bereitschaft zum Einsatz der Arbeitskraft nicht, so sind die Leistungen der Sozialhilfe stufenweise zu kürzen. · Erfolgt ein Verstoß, wird die Sozialhilfe schrittweise gekürzt und die Leistungen eingestellt. Die Kürzungsschritte betragen – 10 % (für ein Monat) – 20 % (für drei Monate) – 50 % (für drei Monate) · Mit der Novelle 2023 entfiel zudem die Ermahnungspflicht vor einer Leistungskürzung.
Deutschpflicht: · Zusätzlich zur Bereitschaft zum Arbeitseinsatz wird in der Sozialhilfe seit vergangenem Jahr auch der Erwerb von erforderlichen Deutschkenntnissen verlangt, es muss also die Teilnahme an einem Deutschkurs nachgewiesen werden (Kursniveau abhängig von der Qualifikation). · Ebenfalls sanktioniert werden Verstöße gegen das Integrationsgesetz. Dieses beinhaltet – Die Unterzeichnung einer Integrationserklärung sowie – Die Absolvierung einer B1-Integrationsprüfung des ÖIF und die Teilnahme an einem Werte- und Orientierungskurs. Diese Voraussetzungen gelten für Asylberechtigte und Drittstaatsangehörige ab dem vollendeten 15. Lebensjahr. · Verstöße gegen das Integrationsgesetz werden mit einer Kürzung von 25 % der Leistung sanktioniert. Diese Sanktion kann auch zusätzlich zum Verstoß gegen die Bemühungspflicht verhängt werden. |
Weitere Kürzungsgründe sind
- der unrechtmäßige Bezug von Leistungen
- B. durch das Verschweigen von Einkünften oder sonstiger anrechnungspflichtiger Leistungen oder aufgrund einer fehlerhaften/unvollständigen Angabe von Einkommens- oder Vermögensverhältnissen
- die zweckwidrige Verwendung von Leistungen.
- B. durch risikobehaftete Ausgaben (Einsatz bei Online-Wetten)
Überproportionaler Rückgang in der Gruppe der arbeitsfähigen SH-Empfänger/innen
Ein weiterer Indikator für die Wirksamkeit der Sanktionen ist, dass der Rückgang bei den arbeitsfähigen Sozialhilfe-Beziehern überproportional steigt. Insgesamt ist die Anzahl der Empfänger/innen um 10 % zurückgegangen, bei den arbeitsfähigen Bezieher/innen sind es sogar 18 %.
Ausgenommen von diesen Pflichten sind Bezieher/innen, die nachgewiesen arbeitsunfähig sind oder umfassende Betreuungspflichten (Pflege von nahen Angehörigen oder Begleitung kranker Kinder).
Sozialhilfe-Schwerpunkt 2024: Menschen nicht in die Sozialhilfe, sondern in Arbeit vermitteln
„Wer in Oberösterreich in Not gerät, kann sich auf die Sozialhilfe als temporäre Hilfeleistung verlassen. Umso wichtiger ist, dass wir Menschen langfristig nicht in die Sozialhilfe, sondern in den Arbeitsmarkt vermitteln. Daher wollen wir 2024 unsere Maßnahmen, mit denen wir erwerbsfähige Sozialhilfe-Bezieher in Arbeit vermitteln, noch stärker ausbauen. Die rückläufigen Sozialhilfe-Zahlen geben uns bereits Recht, dass unser Weg der aktiven Vermittlung, aber auch der Sanktionen, stimmt. Denn Arbeit ist das beste Mittel gegen Armut und gibt Sinn und Würde.“
– Sozial-Landesrat Dr. Wolfgang Hattmannsdorfer
Für das Jahr 2024 legt das Sozialressort einen Schwerpunkt auf die Weiterentwicklung der Sozialhilfe sowie den Ausbau der Vermittlungs- und Qualifizierungsmaßnahmen in den Arbeitsmarkt. Ziel muss es sein, dass Menschen, die arbeits- und erwerbsfähig sind, nicht dauerhaft Sozialhilfe beziehen, sondern mittelfristig wieder für den Arbeitsmarkt qualifiziert und vermittelt werden.
Dabei setzt Oberösterreich zum einen auf entsprechende Angebote, zum anderen aber auch auf konsequente Sanktionen im Sinne der Bemühungspflicht und der Deutschpflicht.
Schwerpunkte 2024
Weiterentwicklung der Programme zur Vermittlung von arbeitsfähigen Sozialhilfe-Bezieher/innen in Arbeit inklusive stärkerer Analyse bestehender Bezugsgruppen. |
Ausbau von Maßnahmen des Case Managements zur Qualifizierung von (teil)arbeitsfähigen Sozialhilfe-Bezieher/innen sowie Fokus auf Langzeitempfänger/innen. |
Fokus auf Asylberechtigte in der Sozialhilfe durch den Ausbau von eigenen Deutschangeboten. |