Oberösterreich setzt Fachkräftestrategie Pflege konsequent um
Rund 7.600 engagierte Pflegekräfte leisten in den oberösterreichischen Alten- und Pflegeheimen einen wertvollen und wichtigen Dienst. Mit der Fachkräftestrategie Pflege hat sich das Land Oberösterreich das Ziel gesetzt bestehende Mitarbeiter/innen zu entlasten und neue Fachkräfte zu gewinnen. Seit Jahresbeginn können die Alten- und Pflegeheime daher sogenannten Stützkräfte zur Unterstützung der Mitarbeiter/innen einstellen. Erfreulicherweise konnten bereits 152 neue Kolleg/innen als Stützkräfte für die Pflege begeistert werden, die sich gleichzeitig zum Abschluss einer Pflegeausbildung innerhalb von zwei Jahren verpflichtet haben.
„Die Stützkräfte sind eine wertvolle Unterstützung unserer bestehenden Mitarbeiter/innen und gleichzeitig ein niederschwelliger Quereinstieg in die Pflegeberufe. Es ist erfreulich, dass bereits im ersten halben Jahr seit Inkrafttreten, eine so gute Nachfrage besteht und von der neuen Berufsgruppe Gebrauch gemacht wird“, sagt Sozial-Landesrat Wolfgang Hattmannsdorfer angesichts einer aktuellen Personalerhebung in den Heimen.
Schneller Quereinstieg und Ausbildungsverpflichtung
Das Berufsbild Stützkraft ermöglicht einen niederschwelligen Einstieg in einen Betreuungs- und Pflegeberufe ohne pflegerische Vorbildung. Um eine langfristige Bindung als Pflegekraft zu schaffen, verpflichten sich die Personen zum Abschluss einer Pflegeausbildung innerhalb von zwei Jahren. Hierfür wird durch die Altenbetreuungsschule des Landes Oberösterreich die Ausbildung zur Heimhilfe ab sofort auch digital angeboten. Zudem können 50% der Ausbildung in der Dienstzeit absolviert werden. Damit soll die Weiterqualifizierung möglichst attraktiv gestaltet werden. Der erste Lehrgang startet im Oktober 2023.
„Dank der neuen digitalen Ausbildung ist es schnell und einfach möglich sich parallel weiter zu qualifizieren und einen sicheren Job in der Pflege zu beginnen“, wirbt Hattmannsdorfer für die neue Form des Quereinstiegs.
Das Tätigkeitsfeld von Stützkräften liegt in der Unterstützung und Entlastung des Betreuungs- und Pflegepersonals in bewohnernahen Tätigkeiten, beispielsweise in der Unterstützung bei der Körperpflege sowie der Versorgung der persönlichen Wäsche und Kleiderauswahl ebenso wie Unterstützung bei den Mahlzeiten.