Aktuelles.

Landespolitik bekennt sich zu mobilen Diensten und zahlt heuer eigenen Mobilitätsbonus aus

LH Stelzer & LR Hattmannsdorfer: „Klares Bekenntnis zu einer starken mobilen Pflege als Stütze für die pflegenden Angehörigen im ganzen Land“

 

Um die hohen Spritpreise im Bereich der mobilen Pflege und Betreuung abzufedern, wird das Land Oberösterreich dieses Jahr als erstes Land einen eigenen oö. Mobilitätsbonus für die rund 3.000 Beschäftigen im Bereich der mobilen Pflege und Betreuung auszahlen. Die überwiegend Teilzeitbeschäftigten, die mit ihrem eigenen Privat-PKW die Dienste ableisten, bekommen durch eine Zahlung im Oktober und Dezember eine Abgeltung für die erhöhten Spritpreise. Im Schnitt plant das Land mit rund 100 Euro pro Mitarbeiter/in, abhängig von gefahrenen Kilometern.

 

Wir haben eine Verantwortung gegenüber der älteren Generation und dass diese bestmöglich betreut, begleitet und gepflegt wird. In einem Land wie Oberösterreich muss diese Unterstützung für pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen – trotz Spritpreisentwicklung – auch weiterhin sichergestellt sein. Wir bekennen uns zur mobilen Pflege und helfen daher aus eigener Kraft, damit die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter die Kostensteigerungen bewältigen können“, so Landeshauptmann Thomas Stelzer.

 

Bereits vor dem Sommer nahm Sozial-Landesrat Wolfgang Hattmannsdorfer im Auftrag des Landeshauptmanns Gespräche mit den mobilen Diensten auf, um eine Lösung vorzubereiten. Denn auch mit der Einführung der CO2-Bepreisung der Bundesregierung mit 1. Oktober 2022 soll die mobile Pflege und Betreuung aufrechterhalten werden.

 

„Diejenigen, die unser Land aufgebaut haben, sollen so lange wie möglich in den eigenen vier Wänden bleiben. Wir bekennen uns daher zu einer starken mobilen Pflege und übernehmen selbst Verantwortung, um diese aufrechtzuhalten. Wir unterstützen damit nicht nur die pflegebedürftigen Menschen, sondern auch ihre Angehörigen. Mit dem oö. Mobilitätsbonus werden die Mitarbeiter/innen ihre Arbeit fortsetzen können“, so Sozial-Landesrat Hattmannsdorfer.

 

Der Mobilitätsbonus gilt für das zweite Halbjahr 2022, also von Juli bis Dezember. Die erste Auszahlung soll noch im Oktober erfolgen, die zweite Auszahlung zum Jahreswechsel. Umfasst sind die Leistungen im Bereich der mobilen Betreuung und Hilfe, der sozialen Hauskrankenpflege, der Familienhilfe sowie der mobilen Hospiz. Darüber hinaus ist auch der Bereich der mobilen Behindertenarbeit erfasst.

 

50 Prozent der pflegebedürftigen Landsleute nehmen mobile Dienste in Anspruch

Oberösterreich zählte im Jahr 2021 insgesamt rund 75.000 pflegebedürftige Personen. Jede zweite Person bezog Angebote der mobilen Dienste. Durch Angebote der mobilen Dienste werden im Regelfall die pflegenden Angehörigen entlastet. Aufgrund der demografischen Entwicklung, stellt die Absicherung der Pflegeversorgung in Oberösterreich eine zentrale Herausforderung der kommenden Jahre dar. Aktuelle Daten des Landes Oberösterreich auf Basis der Statistik Austria zeigen, dass die Zahl der über 75-jährigen bis 2040 um rund 95.000 Menschen steigt. Die Zahl der pflegebedürftigen Menschen wird um rund 40.000 Menschen zunehmen (siehe dazu Grafik). Um den zukünftigen Bedarf an Pflege und Betreuung sicherstellen zu können, gilt in Oberösterreich Pflegepolitik der Grundsatz „mobil vor stationär“.

 

Foto: Land OÖ / Max Mayrhofer | von links: Sozial-Landesrat Wolfgang Hattmannsdorfer, Doris Wurm (Leitung Mobile Dienste Caritas OÖ), LH Thomas Stelzer, Magdalena Mittermayr und Sybille Bittner (Caritas-Mitarbeiterinnen).

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