Aktuelles.

LH Stelzer und LR Hattmannsdorfer

Kollektivvertragliche Gehaltserhöhung im Sozialbereich wird durch Land Oberösterreich sowie Städte- und Gemeindebund mitgetragen

 

 

„Für uns ist klar, dass wir die zwischen den Sozialpartnern vereinbarten kollektivvertraglichen Entgelterhöhungen in der Sozialwirtschaft mittragen. Die vielen Organisationen im Sozialbereich, die tagtäglich in unserem Auftrag unser Sozialsystem mit Leben füllen, brauchen diese Sicherheit“, so Landeshauptmann Thomas Stelzer und Sozial-Landesrat Wolfgang Hattmannsdorfer, die sich gemeinsam mit Städtebundpräsidenten Bgm. Klaus Luger und Gemeindebundpräsidenten LAbg. Bgm. Christian Mader auf dieses Vorgehen geeinigt haben. „Die vielen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Sozialwirtschaft sind die tragenden Säulen unseres Sozialsystems, deren vereinbarte Gehaltserhöhungen sollen nicht zu Lasten der Qualität der Angebote gehen – darum stellen wir die notwendigen Mittel zur Verfügung“, bekennt sich Landeshauptmann Thomas Stelzer zur Unterstützung des Sozialbereichs.

 

 

„Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Sozialbereich leisten mit viel Engagement und Hingabe Unglaubliches für unser ‚Soziales Oberösterreich‘. Ich begrüße daher besonders, dass der Zuschlag für kurzfristige Vertretungen um 15 Prozent erhöht wird. Denn diese Flexibilität ist ein besonderer Ausdruck von Verantwortungs- und Pflichtbewusstsein, das wir in besonderem Maße wertschätzen“, so Sozial-Landesrat Wolfgang Hattmannsdorfer.

 

 

Die Vertreter/innen der Sozialwirtschaft Österreich und die Gewerkschaft haben sich auf 9,2% Steigerung geeinigt. Damit verbunden sind für die vielen Unternehmen und Organisationen im privaten, meist gemeinnützigen, Sozialbereich, erhebliche Steigerungen der Personalkosten. Diese wurden im Budget des Sozialressorts berücksichtigt und werden kommende Woche dem Landtag zur Beschlussfassung vorgelegt. Das Land Oberösterreich sowie die Städte und Gemeinden finanzieren zu einem großen Teil den Sozialbereich und damit auch unmittelbar die dort anfallenden Personalkosten. In jenen Bereichen, in denen auf Basis eines konkreten Leistungsvertrages/-vereinbarung im Auftrag des Landes und der Gemeinden Leistungen erbracht werden, sollen die entstehenden Personalkosten abgedeckt werden.

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