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Städtebundpräsident Bgm Luger, Sozial-Landesrat Hattmannsdorfer und Gemeindebundpräsident Bgm Mader bringen weitere Schritte der Fachkräftestrategie auf Schiene

Mehr Pflegepersonal und leichterer Berufseinstieg in die Pflege und Betreuung

 

Neue Heimverordnung ist weiterer Umsetzungsschritt der Oö. Fachkräftestrategie Pflege

 

Ab kommenden Jahr gilt in Oberösterreich eine neue Heimverordnung (Oö. Alten- und Pflegeheimverordnung), diese wird in der heutigen Sitzung der Landesregierung beschlossen. Die darin enthaltenen Änderungen sind direkte Ergebnisse der gemeinsam mit Städtebund und Gemeindebund erarbeiteten 50 Maßnahmen umfassende Oö. Fachkräftestrategie Pflege. Die neue Verordnung bringt unter anderem mehr Personal durch die Veränderung des Mindestpflegepersonalschlüssels und durch eine Höherbewertung von Demenz. Zudem wird das Berufsfeld Pflege und Betreuung für neue Berufsbilder geöffnet und der Berufseinstieg erleichtert, damit werden die Alten- und Pflegeheime bei der Gewinnung neuen Personals unterstützt.

 

„Unsere Fachkräftestrategie verschwindet nicht in irgendwelchen Schubladen, wir gehen die Umsetzung aktiv an. Die neue Heimverordnung ist ein wichtiger Schritt für das Pflegepersonal in den Alten- und Pflegeheimen und für die dort betreuten Oberösterreicher/innen, denn sie bringt mehr Mitarbeiter/innen in der Pflege und Betreuung und damit eine Entlastung unsers bestehenden Pflegepersonals“, zeigt sich Sozial-Landesrat Wolfgang Hattmannsdorfer erfreut.

 

„Das Pflegepersonal leistet Unglaubliches für die Bevölkerung. Die beschlossene Fachkräftestrategie und deren raschen Umsetzungsschritte bedeuten eine wesentliche Entlastung im Berufsalltag für unsere Fachkräfte. Die darin enthaltenen 50 Maßnahmen sind ein redliches Bemühen von Land, Städte- und Gemeindebund in diesen Bestrebungen“, ist Bürgermeister Klaus Luger überzeugt.

 

„Ich bin überzeugt, dass damit eine kurz- aber auch langfristige Besserung bewirkt wird, um die Mitarbeiter zu entlasten und sich mehr Menschen für einen Beruf in der Pflege entscheiden“, zeigt sich Gemeindebundpräsident Bgm. Christian Mader froh, dass mit der neuen Heimverordnung eine deutliche Erleichterung für das Pflegepersonal sowie ein leichterer Berufseinstieg ermöglicht werden.

 

Wesentliche Änderungen:

 

  • Anpassung des Mindestpflegepersonalschlüssels bringt mehr Personal

Die Leitung des Betreuungs- und Pflegedienstes wird nicht mehr zum Schlüssel hinzugerechnet, damit sollen die Führungskräfte entlastet werden und gleichzeitig  sichergestellt werden, dass sie sich voll auf ihre Leitungs- und Führungsfunktion konzentrieren können. Ebenso werden schwangere Mitarbeiterinnen nur noch zu 50% ab dem sechsten Schwangerschaftsmonat eingerechnet. Die Höherbewertung der Demenz bei der Pflegegeldeinstufung bringt ebenfalls mehr Personal. Diese Schritte bringen in Summe ca. 3,5% mehr Personal.

 

  • Ausweitung der Berufsbilder

Die Heimverordnung legt fest, welche Berufsgruppen in Alten- und Pflegeheimen zur unmittelbaren Pflege und Betreuung herangezogen werden dürfen. Um für die Heimträger mehr Flexibilität und eine größere Auswahl an potentiellen fachlich geschulten Mitarbeiterinnen bzw. Mitarbeitern zu ermöglichen, sollen in Zukunft auch folgende Berufsbilder zum Einsatz kommen: Diplomsozialbetreuung mit dem Ausbildungsschwerpunkt Familienarbeit sowie Fach- und Diplomsozialbetreuung mit dem Ausbildungsschwerpunkt Behindertenbegleitung.

 

Zusätzlich wird die bisher für Pflegeassistentinnen und Pflegeassistenten vorgesehene Verpflichtung entfallen, innerhalb von fünf Jahren ab Dienstantritt eine weiterführende Ausbildung in der Pflege oder Betreuung zu absolvieren.

 

  • Neue Berufsgruppe Stützpersonal soll Mitarbeiter/innen unterstützen

Zur Unterstützung und Entlastung des bestehenden Pflegepersonals wird die neue Berufsgruppe „Stützpersonal“ eingeführt. Damit soll ein niederschwelliger Einstieg in die Pflege und Betreuung ermöglicht werden. Diese Personen sollen das Pflegepersonal bei hauswirtschaftlichen, administrativen und organisatorischen Aufgaben entlasten und in weiterer Folge zu einer Ausbildung im Bereich der Pflege motiviert werden, die zu einem gewissen Anteil während der Arbeitszeit absolviert werden kann.

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