Oö. Landesregierung beschließt Erhöhung und Ausweitung des Heizkostenzuschusses, dieser kann ab Jänner beantragt werden
In der vergangenen Heizperiode haben über 15.000 Haushalte den bereits erhöhten Heizkostenzuschuss des Landes erhalten. Für die kommende Heizperiode legt das Land Oberösterreich nochmal etwas drauf und erhöht auf 200 € je Haushalt und weitet den Bezieher/innenkreis, durch Erhöhung der Einkommensgrenze auf 1.200 € (netto), deutlich aus. Damit werden in Zeiten steigender Energiepreise noch mehr Landsleute vom Heizkostenzuschuss profitieren. 4 Millionen Euro werden dafür zur Verfügung gestellt. Ein entsprechender Antrag wurde heute in der Oö. Landesregierung auf Antrag von Landeshauptmann Thomas Stelzer und Sozial-Landesrat Wolfgang Hattmannsdorfer beschlossen.
„Oberösterreich leistet mit dem erhöhten Heizkostenzuschuss einen aktiven Beitrag gegen die steigenden Energiepreise und hilft in dieser Heizperiode betroffenen Familien kräftig. Wir unterstützen jene Menschen, die besonders auf unsere Hilfe angewiesen sind und weiten das umfassende Unterstützungspaket des Bundes auf besonders von der Teuerung betroffene Oberösterreicherinnen und Oberösterreicher aus“, so Landeshauptmann Thomas Stelzer und Sozial-Landesrat Wolfgang Hattmannsdorfer.
Das Land weitet mit dieser kräftigen Unterstützungsmaßnahme das Paket des Bundes auf besonders berücksichtigenswerte Zielgruppen aus. Insgesamt unterstützt das Land in dieser Heizperiode mit 400 € im Bereich der Energiekosten: bereits im November wurde den Bezieherinnen und Bezieher des Heizkostenzuschuss aus der letzten Heizperiode ein extra Zuschuss in der Höhe von 200 € automatisch überwiesen.
Für jene Haushalte, die in der letzten Periode noch nicht bezugsberechtigt waren, wird eine eigene Härtefallregelung für den 200 € Energiekostenzuschuss geschaffen: Rutscht ein Haushalt im Jahr 2022 mit dem Haushaltseinkommen unter die Einkommensgrenze von 985 € für Alleinstehende, kann der Oö. Energiekostenzuschuss mit dem Heizkostenzuschuss 2022/23 mitbeantragt werden.
Heizkostenzuschuss 2022/23 NEU:
1. Erhöhung von 175 € auf 200 € je Haushalt
2. Beantragung ab Jänner am Hauptwohnsitz-Gemeindeamt bis 28. April 2023
3. Erhöhung der Einkommensgrenze (netto) und Ausweitung des Bezieher/innenkreises
1. Alleinstehende von 950 € auf 1.200 €
2. Ehepaar/Lebensgemeinschaft von 1.500 € auf 1.800 €
3 für jedes minderjährige Kind von 380 € auf 390 €
4. für die erste weitere erwachsene Person im Haushalt von 520 € auf 535 €
5. für jede weitere erwachsene Person im Haushalt von 350 € auf 360 €