Integrations-Landesrat Wolfgang Hattmannsdorfer ist sich mit seiner neuen Amtskollegin im Integrationsressort aus Salzburg, LH-Stv.in Marlene Svazek, einig: Integration muss aktiv eingefordert werden und einer Leistung muss immer eine Pflicht gegenüberstehen. Die Salzburger Integrationsreferentin hat sich daher bei einem Arbeitsbesuch über das oberösterreichische Vorbild der Deutschpflicht in der Sozialhilfe, die in Oberösterreich über einen Erlass geregelt ist, erkundigt. Oberösterreich und Salzburg bekennen sich dazu, diese Deutschpflicht auch konsequent weiterzuentwickeln.
„Wir haben in Oberösterreich eine klare Linie: Wir fordern Integration aktiv ein. Als erstes Bundesland haben wir daher eine Deutschpflicht in der Sozialhilfe eingeführt. Wer bei uns Sozialhilfe bezieht, muss Deutschkurse besuchen und sich damit für den Arbeitsmarkt qualifizieren. Sonst wird die Sozialhilfe schrittweise gekürzt“, erklärt LR Hattmannsdorfer das oö. Modell in der Sozialhilfe.
„Eine verantwortungsvolle Integrationspolitik bedeutet für uns, dass wir fordern müssen, bevor wir fördern. In Salzburg hat man dahingehend bereits erste Schritte setzen können. Tatsächlich werden wir in sämtlichen Bereichen prüfen, wie weit wir in Salzburg die Möglichkeiten einer strengeren Handhabe umsetzen können und hierbei auch eng mit Oberösterreich zusammenarbeiten“, unterstreicht LH-Stv.in Svazek.
Auch in Salzburg besteht für den Bezug der Sozialunterstützung (dortige Sozialhilfe) bereits die Pflicht, sich um Arbeit zu bemühen. Gemeinsam wollen Oberösterreich und Salzburg weitere Regelungen finden, um Deutsch aktiv einzufordern und speziell Asylberechtigte rasch für den Arbeitsmarkt zu qualifizieren, damit diese nicht in der Sozialhilfe verbleiben. Der oberösterreichische Deutschpflicht-Erlass soll hierbei ein Vorbild sein.
Das OÖ-Modell der Deutschpflicht in der Sozialhilfe
Seit Jahreswechsel gilt in Oberösterreich eine Bemühungs- und Deutschpflicht in der Sozialhilfe. Sozialhilfebezieher müssen die am Arbeitsmarkt erforderlichen Sprachkenntnisse nachweisen. Dabei erfolgt die Beurteilung, welches Sprachniveau verlangt wird, je nach Einzelfall (je nach Beschäftigungsmöglichkeit bzw. Qualifizierung).
Wird kein Besuch eines Deutschkurses nachgewiesen, wird die Sozialhilfe stufenweise gekürzt:
- Kürzungsschritt: 10 %
- Kürzungsschritt: 20 %
- Kürzungsschritt: 50 %
Ausnahmen gibt es für Personen, die aufgrund psychischer oder physischer Gebrechen (Alter, Beeinträchtigung etc.) vom Einsatz der Arbeitskraft ausgeschlossen sind.
Zusätzlich zur Deutschpflicht müssen auch die Verpflichtungen nach dem Integrationsgesetz nachgewiesen werden. Diese gelten für Asylberechtigte und Drittstaatsangehörige ab dem vollendeten 15. Lebensjahr:
- Unterzeichnung einer Integrationserklärung und
- Absolvierung einer B1-Integrationsprüfung des ÖIF sowie die Teilnahme an einem Werte- und Orientierungskurs
Werden diese Verpflichtungen von einem Sozialhilfe-Bezieher mit Asylberechtigung nicht erfüllt, erfolgt ebenfalls eine Leistungskürzung um 25 %. Die Kürzungen aus Deutschpflicht und Integrationsgesetz können auch kumulativ, also zusammengerechnet, verhängt werden.
Aktuelle Sozialhilfe-Zahlen in Oberösterreich (Stand Oktober 2023)
Aufenthaltsstatus | männlich | weiblich | Gesamt |
Österr. Staatsbürger | 1.407 | 1.741 | 3.148 |
EU/EWR/Schweiz | 179 | 283 | 462 |
Asylberechtigt | 715 | 736 | 1.451 |
Drittstaatsangehörige | 106 | 196 | 302 |
Sonst. Daueraufenthaltsrecht | 41 | 81 | 122 |
Gesamt | 2.448 | 3.037 | 5.485 |