Vorschläge der Bundesländer liegen auf dem Tisch – Jetzt umsetzen
Die Absicherung der Pflege stellt eine der größten gesellschaftlichen Herausforderungen dar, darum hat die Pflege von Beginn an für Sozial-Landesrat Wolfgang Hattmannsdorfer oberste Priorität. „Oberösterreichs Fachkräftestrategie Pflege, 50 Maßnahmen im eigenen Wirkungsbereich, die gemeinsam mit den Betroffenen erarbeitet wurden, zeigt bereits erste positive Auswirkungen“, erklärt Landesrat Hattmannsdorfer. Für weitreichendere Schritte sind jedoch bundes(gesetzliche) Anpassungen notwendig. Nach zwei Pflegepaketen auf Bundesebene, die Verbesserungen gebracht haben, warten nun weitere Schritte auf die Umsetzung und die kurzfristige Dynamik im Gesundheitsministerium scheint verflogen.
Landesrat Hattmannsdorfer befürchtet auf Grund der bevorstehenden Nationalratswahl einen neuerlichen Stillstand im Pflegebereich. „Es gibt konkrete Vorschläge und einstimmige Beschlüsse der Länder, die rasch umgesetzt werden könnten. Worauf wartet das Gesundheitsministerium mit der Umsetzung?“, verweist Hattmannsdorfer anlässlich des heutigen Internationalen Tages der Pflege auf die Notwendigkeit der gemeinsamen Kraftanstrengung und fordert neuerliche Reformschritte auf Bundesebene.
Pflegekräften mehr zutrauen – Ausweitung von Kompetenzen
Bereits bei der Konferenz der Landessozialreferenten im Juni 2023 wurde der Bund einstimmig aufgefordert, Kompetenzen der Pflegekräfte insbesondere der Heimhilfen auszuweiten, sowie die Altersgrenze für die Berufsgruppe Fach-Sozialbetreuung und Diplom-Sozialbetreuung zu senken. Damit kann die Pflegeausbildung um mindestens ein Jahr früher gestartet und die Lücke zwischen Pflichtschulabschluss und Ausbildungsbeginn wesentlich verringert werden. Die Umsetzung in Form einer 15a-Vereinbarung zwischen Bund und Ländern ist nach wie vor offen.
Pflegekräfte aus Drittstaaten zur Entlastung – Rasche und einfache Anrechnung von Ausbildungen
Zur Entlastung und Unterstützung unserer bestehenden Mitarbeiter/innen gewinnt Oberösterreich bereits sehr erfolgreich qualifizierte Pflegekräfte aus dem Ausland. Um im Internationale Wettbewerb um Fachkräfte bestehen zu können, ist vor allem eine rasche Anerkennung der Ausbildung aus dem Ausland erforderlich. In Oberösterreich wurde der Prozess dafür bereits mehrfach optimiert. Auf Basis dieser Erfahrungen hat Landesrat Hattmannsdorfer konkrete Vorschläge zur weiteren Verbesserung und bringt kommenden Dienstag mit Unterstützung der Länder Tirol, Burgenland und Wien einen entsprechenden Antrag bei der Landessozialreferentenkonferenz ein. Konkret geht es um:
- Standardisierte Überprüfung je Ausbildung statt Einzelfallbeurteilung je Person: aktuell wird die Ausbildung jeder einzelnen Person geprüft, anstatt gesamthaft je Ausbildung an einer ausländischen Bildungseinrichtung eine Begutachtung durchzuführen.
- Einführung eines zentralen Dokumentenregisters: In der Praxis werden dieselben Dokumente der Nostrifikantinnen und Nostrifikanten mehrmals bei unterschiedlichen Stellen (NAG-Behörden, Nostrifikationsbehörde, AMS, Arbeiterkammer, etc.) vorgelegt. Oberösterreich schlägt die Einrichtung eines zentralen, elektronischen Dokumentenregisters vor, wo Dokumente einmalig für alle am Nostrifikationsprozess Beteiligten abgelegt werden. Das spart Zeit und Kosten.
- Gleichwertigkeit der Anerkennung einer diplomierten Krankenpflegekraft innerhalb des EU-Raums: Pflegekräfte aus Drittstaaten, die beispielsweise in Deutschland (oder einem anderen EWR-Staat) bereits als diplomierte Krankenpflegekraft anerkannt wurden, können nach aktueller Rechtslage in Österreich nur dann eine Anerkennung erlangen, wenn sie zusätzlich zumindest drei Jahre z.B. in Deutschland gearbeitet hat. Um eine Gleichwertigkeit innerhalb der EU zu ermöglichen, fordert Oberösterreich eine Änderung und Verzicht auf diese drei Jahres Frist.
Stopp der Akademisierung – Fortführung der diplomierten Gesundheits- und Krankenpflegeausbildung ohne Matura und Berufsreifeprüfung
Aktuell ist es für Pflegekräfte mit bestehender Ausbildung möglich, sich in einer verkürzten Ausbildung zum/-r diplomierten Gesundheits- und Krankenpfleger/in weiter zu qualifizieren. Ein wichtiger Fortbildungs- und Karriereweg für viele bestehende Pflegefachassistent/innen und Pflegeassisten/innen. Diese Ausbildung erfordert aktuell nicht zwingend eine Matura oder Berufsreifeprüfung, jedoch läuft diese Form der Ausbildung aus und es ist nur mehr 2024 möglich, diese Form der verkürzten Ausbildung ohne Matura oder Berufsreifeprüfung zu starten – entsprechend groß ist aktuell die Nachfrage. Landesrat Wolfgang Hattmannsdorfer fordert die Fortführung der Ausbildung nach §44 GuKG über 2024 hinaus, um auch weiterhin ausreichend diplomierte Gesundheits- und Krankenpfleger/innen ausbilden zu können.