Mutwilliges Auslösen von Feuerwehreinsätzen darf nicht folgenlos bleiben – Verlegungen von Asylwerbern erster Schritt
Die Vorfälle rund um das Bundes-Asylquartier der Bundes- und Betreuungsagentur (BBU) in Steyregg, bei denen nicht nur mehrmals mutwillig ein Feuerwehralarm ausgelöst wurde, sondern bei einem tatsächlichen Brand dann auch Einsatzkräfte blockiert wurden, zeigt für Integrations-Landesrat Wolfgang Hattmannsdorfer Handlungsbedarf: „Wenn wir Menschen in Österreich Schutz und Sicherheit geben, ist es das Mindeste, dass sich diese an unsere Regeln halten. Das Behindern von Einsatzkräften ist unentschuldbar. Nach den Vorfällen in Steyregg müssen die verantwortlichen Jugendlichen ausgeforscht, angezeigt und das Asylverfahren bei einer Verurteilung umgehend abgebrochen werden. Zudem braucht es Verbesserungen beim Quartiers-Management: 120 jugendliche Asylwerber in einer Unterkunft sind zu viele – die Verlegung von 15 Asylwerbern ist ein erster richtiger Schritt.“
Für die 120 in Steyregg untergebrachten jugendlichen Asylwerber waren neben dem Sicherheitsdienst nur zwei Betreuer vor Ort. LR Hattmannsdorfer fordert von der BBU daher eine Verbesserung des Betreuungsschlüssels und ein Maßnahmenpaket, wie Szenen in der Steyregger Unterkunft – bei der im Vorfeld bereits mehrmals mutwillig der Feueralarm ausgelöst wurde – künftig verhindert werden können. Hattmannsdorfer, begrüßt die Verlegung von 15 Asylwerbern und den angekündigten Krisengipfel zwischen Gemeinde und der BBU. „Die Verlegung ist ein wichtiges Signal, dass derartige Vorfälle nicht ohne Konsequenzen bleiben. In einem nächsten Schritt muss auch die Belegung der einzelnen Quartiere reduziert werden und Asylwerber auf andere Bundeseinrichtungen aufgeteilt werden. Wir brauchen keine Massenquartiere, in denen es zu Konflikten kommt.“
Strafdelikte müssen Grund für einen Abbruch des Asylverfahrens sein
Einmal mehr zeigt sich: Wer in Österreich ein Asylverfahren durchläuft, muss auch mit Konsequenzen rechnen, wenn er sich während des Verfahrens etwas zu Schulden kommen lässt, sich gegen die Staatsgewalt widersetzt oder Einsatzkräfte behindert. Das bedeutet für den Integrations-Landesrat insbesondere einen sofortigen Abbruch des Asylverfahrens bei einer strafrechtlichen Verurteilung und eine darauffolgende Abschiebung. „Wer sich hier nicht an unsere Regeln halten kann, hat auch seinen Anspruch auf Schutz und Unterbringung verwirkt. Besonders der Widerstand gegen die Staatsgewalt und das Behindern unserer Einsatzkräfte müssen gewichtige Gründe für einen Abbruch des Asylverfahrens sein“, so der Landesrat abschließend.