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LR Hattmannsdorfer

Integrative Beschäftigung bei Beschäftigungspflicht von Unternehmen berücksichtigen

Einstimmiger Beschluss der Landessozialreferenten auf Antrag Oberösterreichs

 

„Wir wollen Unternehmen motivieren, Menschen mit Beeinträchtigungen eine Beschäftigung zu geben. Persönlich sehe ich dabei einen wichtigen Anreiz im Bereich der Ausgleichstaxe, die aktuell lediglich die Beschäftigung von Begünstigt Behinderten berücksichtigt. In Zukunft sollen auch Beschäftigungsformen wie beispielsweise die Integrative Beschäftigung berücksichtigt werden. Damit fördern wir aktiv die Inklusion am Arbeitsmarkt, von der alle Beteiligten profitieren“, so Sozial-Landesrat Wolfgang Hattmannsdorfer.

 

Oberösterreich hat sich zum Ziel gesetzt vermehrt Menschen mit Beeinträchtigungen am Arbeitsplatz zu integrieren und hat dazu in einem breiten Prozess gemeinsam mit Betroffenen und Unternehmen konkrete Maßnahmen erarbeitet. Eine dieser Maßnahmen betrifft eine Ausweitung der Ausgleichstaxe auf weitere Beschäftigungsformen in Betrieben. Unternehmen mit 25 oder mehr Beschäftigten sind verpflichtet, auf jeweils 25 Beschäftigte einen begünstigten Behinderten bzw. eine begünstigte Behinderte einzustellen. Wenn die Beschäftigungspflicht nicht erfüllt ist, wird dem Dienstgeber oder der Dienstgeberin eine Ausgleichstaxe vorgeschrieben.

 

Neben begünstigt Behinderten sind aber auch Personen nach landesgesetzlichen Maßnahmen, bspw. im Rahmen der integrativen Beschäftigung oder einer gemeinnützigen Arbeitskräfteüberlassung direkt in Betrieben tätig und erhalten dafür ein Taschengeld bzw. eine Entlohnung über der Geringfügigkeitsgrenze. Im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention wird damit die Teilhabe am Arbeitsmarkt verstärkt. Landesrat Wolfgang Hattmannsdorfer fordert, dass auch diese Beschäftigungsformen teilweise bei der Ausgleichstaxe berücksichtigt werden und hat einen entsprechenden Antrag an die Konferenz der Landessozialreferenten gestellt. Die Sozialreferenten sind sich einig, dass es entsprechende Anreize braucht und haben den einstimmig beschlossen. Darin ersuchen sie den „Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, Modelle zu prüfen und zu entwickeln, die es Menschen mit Behinderungen erleichtern, im Arbeitsmarkt eine Anstellung zu erhalten.“

 

Infos zur Ausgleichstaxe:

Die Höhe der Ausgleichstaxe beträgt ab 1.1.2024 monatlich EUR 320,- für jede einzelne Person, die zu beschäftigen wäre. Dienstgeber und Dienstgeberinnen mit 100 oder mehr Beschäftigten haben eine Ausgleichstaxe von monatlich Euro 451,- und Dienstgeber und Dienstgeberinnen mit 400 oder mehr Beschäftigten haben eine Ausgleichstaxe von monatlich EUR 477,- für jede Person, die zu beschäftigen wäre, zu entrichten.

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