Innenministerium wird einstimmig mit der rechtlichen Prüfung zur Verpflichtung von Asylwerber/innen zu gemeinnützigen Hilfstätigkeiten und sozialen Diensten beauftragt
Asylwerber/innen haben derzeit in der laufenden Versorgung die Möglichkeit, auf Gemeindeebene zu gemeinnützigen Hilfstätigkeiten wie Gartenschnitt, Flurreinigung oder Instandhaltungs-Arbeiten – sogenannte Remunerations-Tätigkeiten – herangezogen zu werden. Integrations-Landesrat Wolfgang Hattmannsdorfer will aus dieser Möglichkeit eine Verpflichtung machen – und war damit bei der Konferenz der Flüchtlingsreferenten der Länder in Kärnten erfolgreich.
Die Landesflüchtlingsreferentenkonferenz hat einstimmig mit den Stimmen der anwesenden Landesräte beschlossen: „Der Herr Bundesminister für Inneres wird um Prüfung ersucht, ob gemeinnützige Hilfs- oder Remunerationstätigkeiten bzw. soziale Dienste verpflichtend normiert werden können. Die LandesflüchtlingsreferentInnenkonferenz ersucht Herrn Bundesminister für Inneres darüber hinaus, den Leistungskatalog für gemeinnützige Hilfstätigkeiten im Sinne von § 7 Abs. 3 Z 2 GVG-Bund 2005 zu evaluieren und gegebenenfalls auszuweiten. In diesem Zusammenhang wird Herr Bundesminister für Inneres überdies ersucht, Verordnungen gem. § 7 Abs. 3a und Abs. 5 GVG-Bund 2005 zu erlassen, um sowohl die Einsatzmöglichkeiten für gemeinnützige Hilfstätigkeiten entsprechend zu erweitern, als auch eine einheitliche Höhe für den Anerkennungsbeitrag festzulegen.“
„Die OÖ-Initiative zur Verpflichtung von Asylwerberinnen und Asylwerbern wurde von der Konferenz der Flüchtlingsreferenten der Länder einstimmig über alle Parteigrenzen hinweg beschlossen. Es gibt ein klares Interesse daran, dass Asylwerberinnen und Asylwerber nicht untätig herumsitzen, sondern einen Beitrag zur Gesellschaft leisten – das soll auch die gesellschaftliche Akzeptanz erhöhen“, freut sich LR Hattmannsdorfer über den einstimmigen Beschluss.
Ebenfalls beschlossen wurde eine mögliche Erweiterung des derzeitigen Leistungskatalogs: Die derzeitigen Tätigkeiten sind in einem Leistungskatalog des Innenministeriums aufgelistet und beinhalten einerseits Hilfstätigkeiten in unmittelbarem Zusammenhang mit der Asyl-Unterkunft (Reinigung, Küchenbetrieb, Transporte) sowie gemeinnützige Tätigkeiten für Gebietskörperschaften.
Auf Vorschlag Oberösterreichs wird dieser Leistungskatalog nun evaluiert und es wird geprüft, ob eine Erweiterung möglich ist. Diese Erweiterung betrifft den Bereich der Daseinsvorsorge und Bereiche, in denen auch Freiwilligenorganisationen ehrenamtlich Leistungen für die Gesellschaft erbringen.
„Für mich ist klar: Es braucht auch für Asylwerberinnen und Asylwerber Rechte und Pflichten. Wer Grundversorgungs-Leistungen bezieht, soll auch verpflichtet werden, einen Beitrag zur Gesellschaft leisten. Es freut mich, dass der Bund unserem Vorschlag folgt und eine Verpflichtung sowie eine Erweiterung des Leistungskatalogs rechtlich prüft.“
Die Möglichkeit einer kommunalen Tätigkeit wird derzeit nur wenig genutzt: Etwa 200 Asylwerber waren in OÖ im letzten Jahr auf freiwilliger Basis in dieser Form beschäftigt. Das Stundenausmaß beträgt maximal 22 Stunden monatlich mit einem Anerkennungsbetrag von 3-5 Euro in der Stunde. Das Potenzial an Asylwerberinnen und Asylwerbern für diese Tätigkeit wird in Oberösterreich auf etwa 1.800 Personen geschätzt.