Aktuelles.

Arbeitsplatzchancen für Menschen mit Beeinträchtigungen

Beteiligungsprozess zur Weiterentwicklung der Teilhabe
von Menschen mit Beeinträchtigungen am Arbeitsmarkt

 

Oberösterreichs Vorreiterrolle weiter ausbauen

 

„Es ist uns wichtig, dass Menschen mit Beeinträchtigung in Oberösterreich einen Platz in der Mitte der Gesellschaft haben. Unternehmen, die Menschen mit Beeinträchtigung eine Teilhabe am Arbeitsmarkt bieten, erfüllen eine wichtige Aufgabe für das Miteinander in Oberösterreich. Wir wollen daher noch mehr Unternehmen motivieren und ermutigen, Menschen mit Beeinträchtigung einen Arbeitsplatz zu bieten.“

-Landeshauptmann Mag. Thomas Stelzer

 

„Wo, wenn nicht in Oberösterreich, einem wirtschaftlich und sozial starkem Bundeland, sollen Menschen mit Beeinträchtigungen eine Chance am Arbeitsmarkt bekommen. Unser Bundesland ist ein Vorbild bei der Unterstützung von Menschen mit Beeinträchtigung. Diese Vorreiterrolle wollen wir beibehalten und noch weiter ausbauen.“

-Sozial-Landesrat Dr. Wolfgang Hattmannsdorfer

 

„Menschen mit Beeinträchtigung können, am richtigen Arbeitsplatz eingesetzt, Hervorragendes leisten und sind daher ein wertvolles Potenzial für unsere Unternehmen.“

-Präsidentin Mag.a Doris Hummer, Wirtschafskammer OÖ

  • Im Bundesländervergleich ist Oberösterreich Vorreiter bei der Unterstützung von Menschen mit Beeinträchtigungen und bei der Teilhabe am Arbeitsmarkt, diese Vorreiterrolle soll unter Beteiligung der zentralen Stakeholder weiter ausgebaut werden.
  • Das Sozial-Ressort startet gemeinsam mit der Wirtschaftskammer Oberösterreich einen strukturierten Beteiligungsprozess, der bis Ende des Jahres konkrete Handlungsempfehlungen liefern soll.
  • Ziel ist die Teilhabe von Menschen mit Beeinträchtigungen am Arbeitsmarkt zu verbessern, insbesondere die Beschäftigung direkt in Betrieben und die Vermittlung in den 1. Arbeitsmarkt.
  • Basis für diesen Prozess sind eine Studie der Wirtschaftsuniversität Wien unter HR-Verantwortlichen des Landes, sowie eine Befragung von Klient/innen:
    • Klient/innen wünschen sich eine bessere Durchlässigkeit zwischen den unterschiedlichen Formen der Beschäftigung und im Bedarfsfall Rückkehr-Sicherheit in geschützenten Bereich.
    • Unternehmen müssen über die Möglichkeiten der Beschäftigung von beeinträchtigten Menschen besser aufgeklärt werden und wünschen sich eine fachliche Begleitung bei der Betreuung im Betrieb.

 

Chancengleichheit kann sich in Oberösterreich sehen lassen

Oberösterreich ist Vorreiter im Bereich der Chancengleichheit und der Unterstützung von Menschen mit Beeinträchtigungen. Dieser Rolle will man auch in Zukunft gerecht werden, weshalb das Sozial-Ressort in den kommenden Monaten einen Schwerpunkt in diesem Bereich setzt, mit dem Ziel die Angebote und Teilhabe von Menschen mit Beeinträchtigungen weiterzuentwickeln.

 

Die Ausgangslage:

  • 12.498 Kund/innen nehmen Leistungen im Sinne des Chancengleichheitsgesetztes in Anspruch
  • zusätzlich 21.447 Personen gelten als „Begünstigt Behinderte[1]

 

im Bereich des Chancengleichheitsgesetzes

  • 9.512 Mitarbeiter/innen und Betreuer/innen (5.441 Vollzeit-Äquivalent)
  • 4.630 Wohnplätze für Menschen mit Beeinträchtigungen
  • 6.608 Leistungsbezieher/innen im Bereich Arbeit
  • 577 Millionen Euro Budget 2023

 

 

Inklusion in Oberösterreich weiterentwickeln und Bewusstsein steigern  

Oberösterreich ist ein starkes Bundesland, sowohl wirtschaftlich als auch sozial. Daraus ergibt sich eine doppelte Verantwortung für jene, die unsere Unterstützung brauchen. Die Unterstützung von Menschen mit Beeinträchtigungen ist eine zentrale Aufgabe der Politik.

 

In den kommenden Monaten wird sich das Sozial-Ressort intensiv mit dem Bereich Chancengleichheit und Menschen mit Beeinträchtigungen auseinandersetzen, um bestehende Angebote und Maßnahmen weiterzuentwickeln und ggf. neue zu schaffen.

 

Teilhabe von Menschen mit Beeinträchtigungen am Arbeitsmarkt ausbauen

Auf Grund der aktuellen Entwicklungen am Arbeitsmarkt (Stichwort Arbeitskräftebedarf) und der Tatsache, dass immer mehr Unternehmen Wert auf Corporate Social Responsibility legen, ergibt sich im Bereich der Arbeit eine doppelte Chance für die Klient/innen und für die Unternehmen. Gemeinsam mit den oberösterreichischen Unternehmen und der Wirtschaftskammer Oberösterreich wird im Zuge eines Beteiligungsprozesses an der Weiterentwicklung der Teilhabe von Menschen mit Beeinträchtigungen am Arbeitsmarkt gearbeitet.

 

Ausgangssituation – Arbeit:

  • 6.608 Leistungsbezieher/innen
  • 582 Kooperationsbetriebe
  • 861 Personen in Geschützter Arbeit[2]
  • 5.337 Personen in Fähigkeitsorientiere Aktivität
  • 410 Personen in der Beruflichen Qualifizierung

 

Abbildung 1: Anteil beschäftigter Menschen mit Beeinträchtigungen in Betrieben in Prozent

 

Tabelle 1: Übersicht Bereich “Begünstigt Behinderte” im Österreich Vergleich

Österreich Oberösterreich
Anzahl „Begünstigt Behinderte“ 125.771 21.447 (17%)
davon erwerbstätig 51% 55%
Erfüllung Beschäftigungspflicht 22% 28%

 

Beteiligungsprozess – „Inklusion und Arbeit“

Der Auftakt zum Prozess hat bereits vor rund zwei Woche bei Fronius International mit über 100 Teilnehmer/innen stattgefunden.

 

In den kommenden Wochen folgen in Kooperation mit der Wirtschaftskammer Oberösterreich weitere regionale Veranstaltungen, bei denen die Ergebnisse des Kick-Off Events weiter verdichtet und diskutiert werden. Darüber hinaus werden die Unternehmen über die Möglichkeiten der Beschäftigung von beeinträchtigten Menschen informiert und Good-Practice-Beispiele gezeigt. Dazu sind bei den Workshops die Wirtschaftskammer Oberösterreich, das Arbeitsmarktservice sowie das Sozialministeriumsservice vertreten.

 

  • Di, 6. Juni 2023 – Firma Trumpf (Pasching) m. Caritas Oberösterreich
  • Mo, 12. Juni 2023 – Stadtoase Kolping (Linz) m. Lebenshilfe Oberösterreich
  • Mo, 3. Juli 2023 – Firma Bellaflora (Braunau) m. Diakoniewerk

 

Weiterer Prozessverlauf

  • ab Juli Fokus- und Expertenrunden mit den zentralen Stakeholdern
  • Herbst 2023: Experten-Arbeitsgruppe verdichtet die Ergebnisse zu Handlungsempfehlungen
  • parallellaufende Abstimmung mit Oö. Gemeindebund und Oö. Städtebund

 

Ziele des Prozesses:

  • Ausbau der Teilhabe und Inklusion von Menschen mit Beeinträchtigung in Arbeit und Beschäftigung
  • Forcierung der sogenannten integrativen Beschäftigung, also der Beschäftigung direkt in den Betrieben
  • Stärkung von Maßnahmen zur Vermittlung von Menschen mit Beeinträchtigung in den 1. Arbeitsmarkt
  • Gleichzeitig Erarbeitung von Modellen zur besseren Durchlässigkeit zwischen den Maßnahmen im Bereich Arbeit und Beschäftigung
  • Bewusstseinsbildung – Menschen mit Beeinträchtigungen mit ihren Fähigkeiten und Talenten sichtbar machen
  • Stärkere Vernetzung der Bereiche des Chancengleichheitsgesetzt sowie der Begünstigt Behinderten
  • Vorschläge zur Veränderung rechtlicher Rahmenbedingungen

 

WU-Studie unter Unternehmen sieht Informationsbedarf

Im Vorfeld des Prozesses wurde als Grundlage gemeinsam mit der Wirtschaftsuniversität Wien unter HR-Verantwortlichen des Landes eine Studie durchgeführt. Ziel der Studie war es, die aktuelle Beschäftigungssituation zu erfassen, sowie mögliche Hindernisse und Herausforderungen bei der Anstellung bzw. Beschäftigung von Menschen mit Beeinträchtigungen zu identifizieren. Die Studie kommt zu folgenden zentralen Ergebnissen:

 

 

 

Umsetzung förderlicher Maßnahmen zur Beschäftigung von Menschen mit Beeinträchtigungen

  • Barrierefreie Gestaltung von Unternehmensgebäuden sowie der einzelnen Arbeitsplätze hat bei vielen Standorten einen zentralen Stellenwert.
  • Möglichkeit der flexiblen und individuellen Gestaltung der Arbeitszeiten bzw. der Arbeitsweise ist bei vielen Standorten Standard bzw. in der Umsetzung.
  • Bereits bei einigen Unternehmen sind Menschen mit Beeinträchtigungen Teil einer diversitätsorientierten Personalgewinnung bzw. Thema in der CSR-Strategie.

 

Herausforderungen bei der Einstellung von Menschen mit Beeinträchtigungen

  • Sorge über zeitlichen und personellen Aufwand bei der Arbeitsplatzbegleitung von Mitarbeiter/innen mit Beeinträchtigung (insb. mit psychischer oder intellektueller Behinderung)
  • Fehlen an Bewerber*innen mit Beeinträchtigung mit gesuchten Fachkompetenzen
  • Befürchtete mangelnde Produktivität von Personen mit einer intellektuellen, psychischen oder Mehrfachbeeinträchtigung.
  • Kosten für die Arbeitsplatzadaptierungen bzw. barrierefreie Gestaltung.
  • Akzeptanz der Bevölkerung sowie der Mitarbeiter/innen gegenüber Menschen mit einer intellektuellen, psychischen oder Mehrfachbeeinträchtigung.

 

Positivere Beurteilung erfolgte von Unternehmen, die bereits Menschen mit Beeinträchtigungen beschäftigen was mögliche Tätigkeiten und die Produktivität von Menschen mit Beeinträchtigungen betrifft. Diese Unternehmen sind sich auch ihrer gesellschaftlichen Verantwortung stärker bewusst und sehen entsprechend Menschen mit Beeinträchtigungen als ein Teil ihrer diversitätsorientierten Personalrekrutierung bzw. CSR-Strategie.

 

Aus Sicht der Unternehmen nützliche Maßnahmen:

  • (Weiterhin) Aktive Ansprache von Unternehmen, ob sie Menschen mit Behinderung anstellen bzw. integrativ beschäftigen würden.
  • Informationsoffensive zu Fördermöglichkeiten bei Beschäftigung von Menschen mit Beeinträchtigungen.
  • Schaffung einer Ansprech- und Informationsstelle für Unternehmen.
  • Botschaft an Unternehmen: „Habt keine Befürchtungen und geht den Weg der Beschäftigung von Menschen mit Behinderung“ – Vorstellung von Good-Practice Beispielen

 

Die Studie wurde vom Kompetenzzentrum für Non Profit Organisationen und Social Entrepreneurship der Wirtschaftsuniversität (WU) Wien durchgeführt. Insgesamt haben 128 Unternehmen an der Befragung teilgenommen. In diesen Betrieben sind rund 1.780 Menschen mit Beeinträchtigungen beschäftigt.

 

Ergänzung zur Befragung der Unternehmen hat das Kompetenznetzwerk Informationstechnologie zur Förderung der Integration von Menschen mit Beeinträchtigungen (Ki-i) eine Befragung der Klient/innen vorgenommen.

 

Zentrale Ergebnisse:

  • Menschen mit Beeinträchtigungen trauen sich Wechsel in Betrieb oft nicht zu (fehlendes Selbstbewusstsein)
  • Jüngere zeigen sich hinsichtlich eines Wechsels motivierter als ältere
  • Hohe Sorge den Platz in einer geschützten Werkstätte zu verlieren, falls Tätigkeit in der integrativen Beschäftigung oder am 1. Arbeitsmarkt nicht gelingt (Sicherheitsaspekt in Bezug auf Rückkehrmöglichkeit)
  • Menschen mit Beeinträchtigungen, denen der Wechsel in Betrieb gelingt,
    • sind mit der neuen Tätigkeit zufriedener und selbstbewusster
    • es herrscht eine hohe Arbeitszufriedenheit
    • und sehen nur Vorteile.

Erste Ableitungen aus den Ergebnissen:

  • Unternehmen müssen verstärkt über die Anstellung und Möglichkeiten der Beschäftigung von Menschen mit Beeinträchtigungen aufgeklärt und sensibilisiert werden.
  • Dafür ist eine gute und umfassende Beratung der Unternehmen ebenso wie eine fachliche Begleitung bei der Betreuung im Unternehmen
  • Aufzeigen von Good-Practice-Beispielen, um von anderen Unternehmen zu lernen.
    • Die bevorstehenden regionalen Beteiligungsworkshops werden daher auch zur Information und Aufklärung genutzt.
  • Sicherheit für Unternehmen, für den Fall, dass die Beschäftigung von Menschen mit Beeinträchtigungen nicht wie gewünscht funktioniert
  • Absicherung für Menschen mit Beeinträchtigungen hinsichtlich der Durchlässigkeit zwischen den unterschiedlichen Beschäftigungsformen und Möglichkeit der Rückkehr

 

Potenzial nutzen – gemeinsam Win-win-Situationen schaffen

WKOÖ-Präsidentin Mag.a Doris Hummer

 

„Bereits vor 20 Jahren hat die WKOÖ durch die Gründung des Vereins Integratio das Potenzial von Menschen mit Beeinträchtigung erkannt. Seitdem wurden durch intensives Matching über 1.300 Arbeitsverhältnisse mit Menschen mit Behinderungen neu gegründet bzw. abgesichert – und die Chancen, am Arbeitsmarkt Fuß zu fassen, sind nicht nur gut, sondern durch den Arbeits- und Fachkräftemangel sogar noch gestiegen:

 

Im Schnitt kommt es in Oberösterreich zu rund 8.000 Arbeitsaufnahmen von Personen mit gesundheitlichen Vermittlungseinschränkungen pro Jahr. Darunter fallen jährlich rund 1.200 Arbeitsaufnahmen von anerkannten Behinderten – das deckt sich mit der durchschnittlichen Arbeitslosenzahl dieser Zielgruppen und bestätigt, dass der Arbeitsmarkt auch für Menschen mit Beeinträchtigung sehr aufnahmefähig ist.

 

Die demografische Entwicklung wird den Arbeits- und Fachkräftemangel in den nächsten Jahren weiter verschärfen. Umso wichtiger ist es, die Rahmenbedingungen zukunftsorientiert weiterzuentwickeln. Gemeinsam mit dem AMS, SMS und dem Land Oberösterreich setzt die WK mit den Sozialpartnern insbesondere durch den Pakt für Arbeit und Qualifizierung neue Meilensteine für eine proaktive Arbeitsmarktpolitik.

Trotzdem besteht weiterhin dringender Handlungsbedarf: Beispielsweise sind rund 9.000 Arbeitslose, das ist mehr als ein Drittel aller Arbeitslosen in Oberösterreich, derzeit von gesundheitlichen Vermittlungseinschränkungen betroffen. Diesbezüglich muss es uns noch besser gelingen, diese Personen optimal zu unterstützen, um wieder am primären Arbeitsmarkt erfolgreich zu reüssieren. Die Wirtschaftskammer hat dazu ein innovatives Konzept in Form einer Wiedereingliederungsteilzeit für Arbeitslose entwickelt, die eine schrittweise Re-Integration in den Arbeitsmarkt ermöglichen würde. Eine rasche Umsetzung ist folglich das Gebot der Stunde, so die klare Zielrichtung.

 

Ziel muss sein, dass auch Personen mit Einschränkungen die Möglichkeit bekommen, am Arbeitsmarkt Fuß zu fassen. Die Wirtschaft wird dazu ihren wichtigen Teil beitragen. Erfolgsfaktor dabei ist, dass Menschen am richtigen Platz eingesetzt werden. Gelingt dies, dann leisten Menschen mit Beeinträchtigung Hervorragendes. Dafür braucht es in erster Linie gute Rahmenbedingungen und praxisnahe und kompetente Informations- und Beratungsangebote, um ein optimales Matching sowie eine nachhaltige Arbeitsmarktintegration zu ermöglichen. Darüber hinaus bedarf es aber auch weiterer Unterstützung wie beispielsweise Arbeitsassistenzen, gezielte Förderungen und vor allem Verständnis und Unterstützungsbereitschaft der anderen, im Betrieb beschäftigten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Nur so kann nachhaltig eine Win-win-Situation sichergestellt werden!“

 

 

Anhang: Beschäftigungsformen für Menschen mit Beeinträchtigungen

Fähigkeitsorientierte Aktivität

Die Fähigkeitsorientierte Aktivität ist für jene Menschen mit körperlichen, geistigen, psychischen und/oder mehrfachen Beeinträchtigungen eine Möglichkeit der unbefristeten Beschäftigung, die aufgrund ihrer Beeinträchtigung und ihrer Leistungsfähigkeit keiner Erwerbsarbeit am freien Arbeitsmarkt nachgehen können (=Werkstätten).

 

Die “Integrative Beschäftigung” ist eine spezielle Form der Fähigkeitsorientierten Aktivität und soll die aktive Integration in das Wirtschaftsleben ermöglichen. Die Beschäftigung erfolgt nicht mehr ausschließlich in eigenen “Behindertenwerkstätten”, sondern in Räumen von Wirtschafts- und Produktionsbetrieben. Die Teilnehmer*innen sind unfallversichert und erhalten ein „Taschengeld“.

 

Geschützte Arbeit

Die Geschützte Arbeit bietet die Möglichkeit, eine Erwerbsarbeit im Rahmen eines geschützten Arbeitsplatzes auszuüben. Dies kann einerseits in einer eigenen Werkstätte erfolgen oder durch Arbeitskräfteüberlassung an Unternehmen (= Arbeitsbegleitung). Durch die Arbeitskräfteüberlassung am allgemeinen Arbeitsmarkt sollen Menschen mit Beeinträchtigungen so weit qualifiziert werden, dass eine dauerhafte Übernahme in ein Dienstverhältnis am ersten Arbeitsplatz gelingt.  Die Entlohnung erfolgt in 7 Entgeltstufen über der Geringfügigkeitsgrenze. Damit sind die Teilnehmer*innen umfassend sozialversichert.

 

Berufliche Qualifizierung

Berufliche Qualifizierung soll insbesondere jungen Menschen mit Beeinträchtigungen eine Ausbildung (Lehre bzw. Teillehre) ermöglichen bzw. eine Grundqualifikation vermitteln, um bessere Chancen für eine Erwerbsarbeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt zu erhalten. Die Berufliche Qualifizierung ist eine auf zeitlich drei Jahre befristete Maßnahme, in der die berufliche Orientierung des Menschen mit Beeinträchtigungen festgestellt wird. Durch individuelle Förderung und Aus- und Weiterbildung des Menschen mit Beeinträchtigungen soll eine nachhaltige berufliche und soziale Integration ermöglicht werden. Die Teilnehmer*innen werden über der Geringfügigkeitsgrenze entlohnt bzw. erhalten eine Lehrlingsentschädigung.

 

 

Begünstigt Behinderte

Begünstigte Behinderte im Sinne dieses Bundesgesetzes sind Personen mit einem Grad der Behinderung von mindestens 50 %, die in den ersten Arbeitsmarkt vermittelt werden. Die Feststellung des Grades der Behinderung erfolgt durch ärztliche Sachverständige der Behörde. Das Sozialministeriumservice entscheidet mit Bescheid über die Zugehörigkeit zum Kreis der begünstigten Behinderten. Die Personen verfügen unter anderem über einen erhöhten Kündigungsschutz. Unternehmen mit 25 oder mehr Beschäftigten sind verpflichtet, auf jeweils 25 Beschäftigte einen begünstigten Behinderten bzw. eine begünstigte Behinderte einzustellen, wird dem nicht entsprochen ist eine Ausgleichstaxe zu leisten.

[1] Begünstigt Behinderte/r = Grad der Behinderung von mind. 50 Prozent

[2] Die Formen der Beschäftigung von Menschen mit Beeinträchtigungen sind im Anhang näher erklärt

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