Aktuelles.

Landesrat Hattmannsdorfer, Vize-Präsidentin der WKOÖ Sery-Froschauer und Landeshauptmann Stelzer präsentieren neue Maßnahmen, um die Beschäftigung von Menschen mit Beeinträchtigung am ersten Arbeitsmarkt auszubauen.

Ausbau von Arbeitsmarktchancen für Menschen mit Beeinträchtigungen

Neues Beschäftigungsmodell, Oö. Inklusionszuschuss für Unternehmen
und 23 weitere Maßnahmen

Oberösterreich – Land der Arbeit und der Chancengleichheit

 

„Oberösterreich ist das Land der Wirtschaft und des Zusammenhalts. Menschen mit Beeinträchtigung gehören in die Mitte der Gesellschaft, da gehört die Arbeitswelt mit dazu. Deshalb setzen wir Maßnahmen, um den Zugang zum Arbeitsmarkt zu verbessern. Davon profitieren alle – die Menschen genauso wie die Unternehmen, für beide Seiten bieten sich dadurch viele neue Chancen. Der soziale Zusammenhalt ist ein wichtiger Faktor in Oberösterreich, er ist einer der Gründe, warum Oberösterreich auch wirtschaftlich so stark ist.“

– Landeshauptmann Mag. Thomas Stelzer

 

„Oberösterreich ist nicht nur wirtschaftlich, sondern auch sozial stark. Wir sind das Land der Beschäftigung für alle Menschen, egal ob mit oder ohne Beeinträchtigungen. Wir wollen mehr Menschen mit Beeinträchtigungen in eine Beschäftigung, speziell direkt in den Betrieben vermitteln. Denn darin liegt eine Win-Win Situation für die Betroffenen und die Unternehmen. Gemeinsam mit allen Beteiligten haben wir 25 Maßnahmen entwickelt, um die Teilhabe von Menschen mit Beeinträchtigungen am Arbeitsmarkt auszubauen, wie beispielsweise ein neues Beschäftigungsmodell oder den Inklusionszuschuss.“

– Sozial-Landesrat Dr. Wolfgang Hattmannsdorfer

 

„Unsere oberösterreichischen Unternehmen sehen das Arbeiten mit Menschen mit Beeinträchtigung als wesentlichen Beitrag zu einer gemeinsamen, auf unsere gesellschaftlichen Werte ausgelegten, Wirtschaft. Die Vermittlung dieser Mitbürgerinnen und Mitbürger in den Arbeitsmarkt ist daher ein wichtiges Anliegen. 2002 wurde mit der Gründung des Vereins INTEGRATIO durch die WKO Oberösterreich und das Land OÖ eine solide Basis für die Unterstützung der Erwerbstätigkeit von Menschen mit Behinderung geschaffen. Seither konnten über den Verein Integratio schon 1566 Menschen mit Beeinträchtigung in unsere Betriebe vermittelt werden.“

Mag.a Angelika Sery-Froschauer, Vize-Präsidentin Wirtschaftskammer OÖ

 

 

In Kürze:

·         Die Inklusion von Menschen mit Beeinträchtigungen in den Arbeitsmarkt birgt vielfältige Chancen für die Betroffenen und für die Wirtschaft.

·         Oberösterreich hat auf Grund seiner wirtschaftlichen Stärke und des dichten sozialen Netzes bereits jetzt eine Vorreiterrolle im Bereich Chancengleichheit.

·         Diese Vorreiterrolle wird durch konkrete Maßnahmen im Bereich „Arbeit und Inklusion“ nun weiter ausgebaut.

·         Ziel ist es:

o   Die Teilhabe von Menschen mit Beeinträchtigungen am Arbeitsmarkt zu verbessern.

o   Insbesondere sollen Arbeits- und Tätigkeitsmodelle direkt in Betrieben ausgebaut werden und die Vermittlung in den 1. Arbeitsmarkt forciert werden.

o   Unternehmen zu motivieren, Menschen mit Beeinträchtigungen einen Arbeitsplatz zu bieten und aktiv Arbeitsplätze zu akquirieren.

o   Menschen mit Beeinträchtigungen die Sicherheit zu geben, um eine Tätigkeit aufzunehmen.

·         Zur Erarbeitung der Maßnahmen wurde gemeinsam mit der Wirtschaftskammer OÖ und allen Beteiligten im Mai 2023 einen Beteiligungsprozess gestartet.

·         Basis für den Prozess war eine Studie der Wirtschaftsuniversität Wien unter HR-Verantwortlichen des Landes, sowie eine Befragung von Klient/innen.

·         Im Rahmen des Prozesses wurden in unterschiedlichen Beteiligungsformaten rund 250 Personen involviert.

·         Es haben sich 6 Handlungsfelder mit insgesamt 25 Maßnahmen ergeben.

·         Es werden folgende Angebote neu geschaffen:

o   NEU: Beschäftigungsmodell der „Arbeitskräfteüberlassung Inklusiv“ als sichere „Probezeit“ ohne Risiko für die Betroffenen und Unternehmen

o   NEU: Oö. Inklusionszuschuss für Unternehmen, als Anreiz Menschen mit Beeinträchtigungen direkt im Betrieb, am 1. Arbeitsmarkt anzustellen

o   NEU: Service-Center für Unternehmen, u.a. zur aktiven Akquise von Arbeitsplätzen und als Anlaufstelle für Unternehmen

o   NEU: Oö. Inklusionsberatung für Angehörige und Betroffene, um Fähigkeiten bestmöglich zu identifizieren und zu fördern

·         Seitens des Bundes braucht es Unterstützung im Bereich:

o   Anrechnung der Integrative Beschäftigung auf die Ausgleichstaxe

o   Gesetzliche Umsetzung und Maßnahmen der neuen Arbeitsunfähigkeitsfeststellung mit 25 Jahren (durch AMS und SMS).

 

Chancengleichheit hat in Oberösterreich Vorbildcharakter

 

Oberösterreich ist ein wirtschaftlich starkes Bundesland und hat damit eine doppelte Verantwortung für Menschen, die unsere Unterstützung und Hilfe brauchen. Das gilt insbesondere für Menschen mit Beeinträchtigungen. Auf Grund dieser Stärke ist Oberösterreich Vorreiter im Bereich der Chancengleichheit und der Unterstützung von Menschen mit Beeinträchtigungen. Gerade im Bereich Arbeit existieren bereits zahlreiche Angebote.

Um das darin liegende Potenzial weiter zu heben und noch mehr Menschen mit Beeinträchtigungen Chancen am Arbeitsmarkt zu bieten, werden bestehende Angebot weiterentwickelt und neue Angebote geschaffen.

 

Die Ausgangslage:

  • 226 Kund/innen nehmen Leistungen im Sinne des Chancengleichheitsgesetztes in Anspruch
  • 727 Leistungsbezieher/innen im Bereich Arbeit
  • 686 Kooperationsbetriebe (geschützte Arbeit und Integrative Beschäftigung)
  • 643 Millionen Euro Budget 2024 davon 160 Millionen für den Bereich Arbeit

 

Inanspruchnahmen Bereich Arbeit 2023 Insgesamt Integrativ in Betrieben
Fähigkeitsorientierte Aktivität 5.382 1.967 (36,5%)
Geschütze Arbeit 887 450 (50,7%
Berufliche Qualifizierung 396  

 

  • zusätzlich rund 500 Personen gelten als „Begünstigt Behinderte[1]

 

Beteiligungsprozess „Inklusion und Arbeit“:

Gemeinsam erarbeiten wir neue Chancen

Ziele:

  • Förderung von Fähigkeiten von Menschen mit Beeinträchtigungen, um diese in unsere Gesellschaft einzubringen und damit fixer Teil unseres Zusammenlebens zu werden
  • Teilhabe und Inklusion von Menschen mit Beeinträchtigung in Arbeit und Beschäftigung ausbauen
  • Forcierung der integrativen Beschäftigung in Betrieben sowie Maßnahmen zur Vermittlung von Menschen mit Beeinträchtigung in den Arbeitsmarkt
  • Deregulierung und Optimierung der Leistungserbringung – inkl. Prüfung neuer Maßnahmen im Bereich Arbeit und Beschäftigung
  • Erarbeitung von Modellen zur besseren Durchlässigkeit zwischen den Maßnahmen im Bereich Arbeit und Beschäftigung
  • Bewusstseinsbildung – Menschen mit Beeinträchtigungen mit ihren Fähigkeiten und Talenten sichtbar machen

Nach einem großen Kick-Off bei Fronius International wurden gemeinsam mit der Wirtschaftskammer Oberösterreich, dem Arbeitsmarktservice sowie dem Sozialministeriumsservice, den Trägern und Betroffenen regionale Veranstaltungen durchgeführt. Die Ergebnisse der Workshops wurde in Fokus- und Expertengesprächen mit zentralen Stakeholdern vertieft und in Arbeitsgruppen zu konkreten Handlungsfelder und Handlungsempfehlungen verdichtet. In Summe waren rund 250 Personen am Prozess beteiligt.

 

Die Kernerkenntnisse:
Klarheit schaffen – Chancen entfalten – Sicherheit geben

 

Inhaltliche Kernerkenntnisse:

  • Menschen mit Beeinträchtigungen wünschen sich mehr Sicherheit für den Fall, dass die Beschäftigung am 1. Arbeitsmarkt nicht funktioniert.
  • Für Unternehmen ist das Risiko Menschen mit Beeinträchtigungen einen Arbeitsplatz am 1. Arbeitsmarkt bzw. im Betrieb zu geben vielfach zu hoch.
  • Daraus ergibt sich der Bedarf nach neuen Beschäftigungsmodellen für Menschen mit Beeinträchtigungen, um diese Hürden abzubauen.
  • In vielen Betrieben und Unternehmen herrscht bei den Verantwortlichen Personen zu wenige Wissen über Menschen mit Beeinträchtigungen, deren Einsatzmöglichkeiten in Unternehmen und die entsprechenden Angebote.
  • Unternehmen wünschen sich klare Ansprechpersonen und Anlaufstelle für die Beschäftigung von Menschen mit Beeinträchtigungen.
  • Aufgrund der verschiedenen Zuständigkeiten ergibt sich ein aktuell ein sehr komplexer Clearingprozess, der für Außenstehende und Unterstützungssuchende wenig bis nicht verständlich ist.
  • Die involvierten Stellen innerhalb des Clearings sind noch zu wenig gut aufeinander abgestimmt, um eine erfolgreiche Vermittlung sicherzustellen.

 

Auf Basis dieser inhaltlichen Kernerkenntnisse wurden sechs zentralen Handlungsfeldern identifiziert und 25 Maßnahmen formuliert.

 

Die einzelnen Handlungsfeldern beinhalten jeweils mehrere konkrete Maßnahmen, die in den nächsten Monaten laufend mit allen Beteiligten finalisiert und dann Schritt für Schritt umgesetzt werden.

 

Die Handlungsfelder:

 

So bieten wir Chancen am Arbeitsmarkt in OÖ.

 

NEU: zeitlich befristete „Arbeitskräfteüberlassung Inklusiv“ als neues Beschäftigungsmodell

  • Mit dem neuen Beschäftigungsmodell wird eine Art „Probezeit“ geschaffen, die für den Betrieb und die Betroffenen Sicherheit schafft
  • Menschen mit Beeinträchtigungen arbeiten für max. ein Jahr direkt in einem Betrieb – mit dem Ziel der anschließenden Übernahme am 1. Arbeitsmarkt
  • Zielgruppe: Bestehende Personen in Fähigkeitsorientierte Aktivität (Werkstätten & Betriebe), Geschütze Arbeit (Werkstätten), Personen nach OÖ. ChG, die noch keine Maßnahme FA/GA erhalten
  • 50 Plätze im ersten Jahr als Pilotphase
  • Entlohnung: Anwendung des Kollektivvertrages der Arbeitskräfteüberlasser bzw. jeweiliger Branchen-Kollektivvertrag (höherer KV kommt zur Anwendung)
  • Nur geleistete Stunden werden gegenüber dem Betrieb abgerechnet

NEU: Oö. Inklusionszuschuss für Unternehmen

  • Durch einen eigenen Zuschuss zu den Lohnkosten soll ein Anreiz gesetzt werden, damit Unternehmen Menschen mit Beeinträchtigungen mit einem höheren Grad der Beeinträchtigungen eine Anstellung am 1. Arbeitsmarkt ermöglichen.
  • Dadurch werden konkret Menschen mit Beeinträchtigungen am 1. Arbeitsmarkt gefördert und nicht wie bisher lediglich in ChG-Maßnahmen.
  • Zielgruppen: Bestehende Personen in Fähigkeitsorientierter Aktivität bzw. Geschützter Arbeit in Werkstätten bzw. Betrieben, Arbeitskräfteüberlassung ChG
  • Dauer: befristet auf 1 Jahr, Verlängerung möglich
  • Die genaue Ausgestaltung wird aktuell mit dem Sozialministerium finalisiert.
  • Geplanter Start: Herbst 2024

 

NEU: Service-Center für Unternehmen des Landes OÖ

  • Gemeinsam mit dem Sozialministeriumsservice wird das Land Oberösterreich ein eigenes Service-Center für Unternehmen betreiben, um die bestehenden Beratungsleistungen zu erweitern und Synergien zu nutzen.
  • Es dient als zentrale Anlauf- und Beratungsstelle für Unternehmen. Zentrale Aufgabe ist die aktive Akquise von Arbeitsplätzen für Menschen mit Beeinträchtigungen in Unternehmen.
  • Zu den weiteren Aufgaben zählen unter anderem:
    • Einrichtung und Betrieb einer Job- und Vermittlungsbörse
    • Strukturierte regionale und überregionale Vernetzung von Betrieben, zum Austausch zwischen Unternehmen, Aufzeigen von Best-Practice-Beispielen
    • Durchführung und Organisation von Sensibilisierungs-, Fort- und Weiterbildungsangeboten in Kooperation mit der WKO für Unternehmen und deren Mitarbeiter/innen

 

NEU: Inklusionsberatung des Landes OÖ

  • Anlaufstelle für Menschen mit Beeinträchtigungen und deren Angehörigen
  • Spezielle „Inklusions-Berater/innen“ fördern bestehenden Fähigkeiten von Menschen mit Beeinträchtigungen, begleiten diese und ermutigen dazu, die Fähigkeiten in unsere Gesellschaft einzubringen.
  • Zu den Aufgaben zählen unter anderem:
    • landesweites Angebot zur Unterstützung/Vermittlung in Betriebe
    • Analyse von Fähigkeitsprofilen der Menschen mit Beeinträchtigungen
    • Aktive Identifikation von Potenzialen von Menschen mit Beeinträchtigungen für den 1. Arbeitsmarkt, die sich aktuell in Werkstätten befinden und deren Vermittlung
    • Analyse und Prüfung von Arbeitseinsatzmöglichkeiten in Betrieben
    • Einschulung in Betrieben

 

Bundesforderungen:

Ausbau von Arbeitsmarktchancen auf allen Ebenen.

 

Anrechnung der integrativen Beschäftigung auf die Ausgleichstaxe

Aufgrund der Einstellungspflicht müssen Unternehmen ab 25 Beschäftigten 1 „begünstigt Behinderte/n“ beschäftigen. Begünstigte Behinderte haben einen Grad der Behinderung von mind. 50 Prozent. Wird der Beschäftigungspflicht nicht nachgekommen haben Unternehmen monatlich eine Ausgleichstaxe zu zahlen. Die Höhe der Ausgleichstaxe ist abhängig von der Größe des Betriebes.

  • Ziel ist es, auch die Beschäftigungsformen der integrativen Beschäftigung auf die Ausgleichstaxe anzurechnen.
  • Damit werden mehr Anreiz für Betriebe geschaffen, solche Personen auch einzustellen

 

Für Betriebe unter 100 Beschäftigte beträgt diese 2024 320 €/Monat, für Betriebe größer 100 Beschäftigte 451€/Monat, für Betriebe größer 400 Beschäftigte 477 €/Monat.

 

Stichtag 31.12.2022 Oberösterreich Österreich
Anzahl der “Begünstigt Behinderten” 20.539 Personen 121.617 Personen
davon erwerbstätig 57 Prozent 53 Prozent
Erfüllung Beschäftigungspflicht 26 Prozent 24 Prozent
Besetzte Pflichtstellen 58 Prozent 60 Prozent
  • 26 Prozent der Unternehmen erfüllen die Beschäftigungspflicht in Oberösterreich.
  • 58 Prozent der Pflichtstellen waren 2022 auch besetzt.

 

Arbeitsunfähigkeitsfeststellung NEU erfordert Umsetzung und geeignete Maßnahmen

  • Auf Grund einer Gesetzesänderung erfolgt die Arbeitsunfähigkeitsfeststellung von Menschen mit Beeinträchtigungen erst mit 25 Jahren (bisher 18 Jahren).
  • Für die Betroffenen bedeutet das eine deutliche Verbesserung, da sie an Qualifizierungsprogrammen des AMS und SMS teilnehmen können und so eine Vermittlung in den 1. Arbeitsmarkt wahrscheinlicher wird.
  • Das Vorhaben “Arbeitsfähigkeit bis 25” dient der Förderung der Beschäftigung und Inklusion von jungen Menschen mit eingeschränkter Arbeitsfähigkeit und wird auch in Oberösterreich zu einer noch umfassenderen Teilhabe und Inklusion von Jugendlichen am Arbeitsmarkt führen.
  • Um die Vermittlung weiter zu verbessern sollen gemeinsam mit AMS und SMS neue Projekte entwickelt werden.
  • Oberösterreich bringt hier seine Expertise ein.

 

WKOÖ-Vizepräsidentin Mag.a Angelika Sery-Froschauer:

Wirtschaftskammer Oberösterreich als bedarfsorientierter Brückenbauer für berufliche Integration

 

Menschen mit Behinderung stellen ein wertvolles und unverzichtbares Potential an Arbeitskräften dar. Rund 15 Prozent der Österreicherinnen und Österreich haben eine dauerhafte Behinderung. Genaue Zahlen gibt es zu den begünstigten behinderten Menschen (Merkmale u.a.: Grad der Behinderung von mindestens 50 Prozent, nicht in Ausbildung, maximal 65 Jahre):

 

Ihre Zahl hat sich seit 1990 nahezu verdoppelt. 2022 gibt es 121.617 begünstigte behinderte Menschen in Österreich. Von den begünstigten behinderten Menschen waren 64.177 erwerbstätig und 57.440 nicht erwerbstätig. Damit liegt Österreich mit 52,8 Prozent Beschäftigungsquote über dem EU-Schnitt mit 50,8 Prozent.

 

Erfreulicherweise ist die Tendenz steigend, da immer mehr Betriebe das Potenzial dieser Zielgruppe erkennen, schätzen und nutzen und die Integration von beeinträchtigten Personen ein fixer Bestandteil einer umfassenden und nachhaltigen strategische Personalplanung ist. Unser Credo lautet daher: Fokussieren wir uns nicht auf die Beeinträchtigungen, sondern nutzen wir das Potenzial und fördern die Stärken aller Personen und erwerbsfähigen Alter.

 

Arbeitsmarktpolitische Herausforderungen proaktiv lösen

Die Situation am oberösterreichischen Arbeitsmarkt bietet jedoch auch viele Herausforderung. Unter den derzeit knapp 34.000 arbeitslosen Personen (ohne Schulungsteilnehmer) befinden sich über 10.000 Personen mit gesundheitlichen Einschränkungen. Das bedeutet, dass fast ein Drittel der potenziellen Arbeitnehmer aufgrund der gesundheitlichen Einschränkungen lediglich eingeschränkt in gewissen Tätigkeitsbereichen eingesetzt werden können.

 

Die Erfahrungen zeigen, dass hier positive Unterstützung und Förderung mehr Nutzen bringt als die Ausübung von Druck. Ein Unternehmen kann durch Unterstützung in die Lage versetzt werden, einen adäquaten Arbeitsplatz zu schaffen oder zu sichern. Daher unterstützt die WKO Oberösterreich sowohl die bedarfsorientierte Weiterentwicklung der diesbezüglichen Maßnahmen im neuen Arbeitsmarkt-Programm „upperWORK“ (vormals Pakt für Arbeit und Qualifizierung) als auch den heute präsentierten neuen „Inklusionszuschuss“.

 

Besondere Talente erkennen und einsetzen

Eine Beeinträchtigung ist lediglich ein Merkmal von vielen, die einen Menschen ausmachen. Sie bedeutet nicht automatisch eine Einschränkung der Leistungsfähigkeit der betroffenen Person. Oft entwickeln Menschen mit Beeinträchtigungen gerade wegen ihren erlebten Behinderungen besondere Fähigkeiten und Talente:

So lassen sich etwa gehörlose Menschen durch Geräusche oder Lärm kaum aus der Ruhe bringen und können daher auch in einem hektischen Umfeld konzentriert arbeiten. Menschen mit Autismus hingegen haben eine besonders strukturierte Arbeitsweise, eine hohe Toleranz für Routinetätigkeiten und exzellentes analytisches Denkvermögen. All dies sind ideale Voraussetzungen für eine Karriere als Programmierer oder Softwaretester. Wir wissen aus Erfahrungsberichten von Unternehmen, dass Menschen mit Beeinträchtigungen sehr positiv zum Betriebsklima beitragen.

 

Immer häufiger gelingt es erfreulicherweise, dass auch Personen mit eingeschränkter Leistungsfähigkeit sinnstiftend und vollständig in betriebliche Arbeitsprozesse integriert werden. Unzählige „Best-Practice-Beispiele“ wie beispielsweise die Etablierung einer Teil-Lehre im Vorzeigebetrieb Kellner & Kunz bestätigen eindrucksvoll, wie Inklusion auf betrieblicher Ebene erfolgreich gelebt wird.

 

VEREIN INTEGRATIO – unverzichtbarer Partner für die OÖ Inklusions-Landschaft 

2002 wurde mit der Gründung des Vereins INTEGRATIO durch die WKO Oberösterreich und das Land OÖ eine solide Basis für die Unterstützung der Erwerbstätigkeit von Menschen mit Behinderung geschaffen. Unser Verein ist eine fixe Anlaufstelle für Information und Service zum Thema Erwerbstätigkeit und gesundheitliche Beeinträchtigung geworden.

 

Seit 2003 ist Integratio auch erfolgreicher Partner bei Fragen zu Erwerbstätigkeit mit Behinderung: Das Angebot richtet sowohl an Menschen mit Behinderung als Unternehmerinnen und Unternehmer. Nach einem One-Stop-Prinzip soll durch einen einzigen Ansprechpartner die Eingliederung in den Betrieb bzw. in den primären Arbeitsmarkt optimal unterstützt werden. Zudem stellt das Kompetenzzentrum „Selbstständig mit Behinderung“ ein wichtiges Alleinstellungsmerkmal des Vereins dar und deckt ein unverzichtbares Informations- und Beratungsangebot im Themenfeld der Inklusion ab.

 

Je nach individuellem Bedarf erfolgen Berufs- und Bildungsberatung, Potenzialanalyse, Schulungsplanung, Informationen über Rahmenbedingungen und Förderungen sowie Beratung zum optimalen Einsatzbereich, zu technischen Hilfsmitteln, Adaptierungen und Arbeitsorganisation.

 

Das Service wird durch die Unterstützung bei Antragstellungen und in administrativen Belangen abgerundet. Zwischen 60 und 100 Dienstverhältnisse werden so Jahr für Jahr vermittelt.

 

Schwerpunkt: sensibilisieren – informieren – beraten – umsetzen

Die neu entwickelten Maßnahmen werden die Rahmenbedingungen für eine erfolgreiche Integration in die Arbeitswelt maßgeblich weiterentwickeln. Daher gibt es zwischen der Wirtschaftskammer, dem Land und allen weiteren wichtigen Standortpartnern (insbesondere AMS und SMS) einen Schulterschluss, dass nicht nur das Informations-, Beratungs- und Förderangebot bedarfsorientiert weiterentwickelt wird, sondern eine nachhaltige Umsetzung auch durch intensivierte Informations- und Sensibilisierungsaktivitäten begleitet und unterstützt werden.

 

 

Anhang: Beschäftigungsformen für Menschen mit Beeinträchtigungen

Fähigkeitsorientierte Aktivität

Die Fähigkeitsorientierte Aktivität ist für jene Menschen mit körperlichen, geistigen, psychischen und/oder mehrfachen Beeinträchtigungen eine Möglichkeit der unbefristeten Beschäftigung, die aufgrund ihrer Beeinträchtigung und ihrer Leistungsfähigkeit keiner Erwerbsarbeit am freien Arbeitsmarkt nachgehen können (=Werkstätten).

 

Die “Integrative Beschäftigung” ist eine spezielle Form der Fähigkeitsorientierten Aktivität und soll die aktive Integration in das Wirtschaftsleben ermöglichen. Die Beschäftigung erfolgt nicht mehr ausschließlich in eigenen “Behindertenwerkstätten”, sondern in Räumen von Wirtschafts- und Produktionsbetrieben. Die Teilnehmer*innen sind unfallversichert und erhalten ein „Taschengeld“.

 

Geschützte Arbeit

Die Geschützte Arbeit bietet die Möglichkeit, eine Erwerbsarbeit im Rahmen eines geschützten Arbeitsplatzes auszuüben. Dies kann einerseits in einer eigenen Werkstätte erfolgen oder durch Arbeitskräfteüberlassung an Unternehmen (= Arbeitsbegleitung). Durch die Arbeitskräfteüberlassung am allgemeinen Arbeitsmarkt sollen Menschen mit Beeinträchtigungen so weit qualifiziert werden, dass eine dauerhafte Übernahme in ein Dienstverhältnis am ersten Arbeitsplatz gelingt.  Die Entlohnung erfolgt in 7 Entgeltstufen über der Geringfügigkeitsgrenze. Damit sind die Teilnehmer*innen umfassend sozialversichert.

 

Berufliche Qualifizierung

Berufliche Qualifizierung soll insbesondere jungen Menschen mit Beeinträchtigungen eine Ausbildung (Lehre bzw. Teillehre) ermöglichen bzw. eine Grundqualifikation vermitteln, um bessere Chancen für eine Erwerbsarbeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt zu erhalten. Die Berufliche Qualifizierung ist eine auf zeitlich drei Jahre befristete Maßnahme, in der die berufliche Orientierung des Menschen mit Beeinträchtigungen festgestellt wird. Durch individuelle Förderung und Aus- und Weiterbildung des Menschen mit Beeinträchtigungen soll eine nachhaltige berufliche und soziale Integration ermöglicht werden. Die Teilnehmer*innen werden über der Geringfügigkeitsgrenze entlohnt bzw. erhalten eine Lehrlingsentschädigung.

 

 

Begünstigt Behinderte

Begünstigte Behinderte im Sinne dieses Bundesgesetzes sind Personen mit einem Grad der Behinderung von mindestens 50 %, die in den ersten Arbeitsmarkt vermittelt werden. Die Feststellung des Grades der Behinderung erfolgt durch ärztliche Sachverständige der Behörde. Das Sozialministeriumservice entscheidet mit Bescheid über die Zugehörigkeit zum Kreis der begünstigten Behinderten. Die Personen verfügen unter anderem über einen erhöhten Kündigungsschutz. Unternehmen mit 25 oder mehr Beschäftigten sind verpflichtet, auf jeweils 25 Beschäftigte einen begünstigten Behinderten bzw. eine begünstigte Behinderte einzustellen, wird dem nicht entsprochen ist eine Ausgleichstaxe zu leisten.

 

 

 

 

 

[1] Begünstigt Behinderte/r = Grad der Behinderung von mind. 50 Prozent / Datenbasis: 2022

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