Bund und Land OÖ legen mit Pilotbetrieb ab Juli Basis für österreichweite Ausschreibung und Ausrollung
„Für uns in Oberösterreich ist völlig klar: Wir bieten jenen, die vor Krieg und Terror flüchten, Schutz, Sicherheit und hier vor Ort die notwendige Unterstützung. Klar ist aber auch, dass diese Hilfe so verwendet werden soll, wie sie gedacht ist – und dafür ist die Sachleistungskarte ein sehr gutes Instrument. Missbrauch wird verhindert und den Menschen wird rasch geholfen. In Bayern funktioniert das System gut, ich gehe davon aus, dass es auch bei uns funktionieren und nach dem Pilotversuch flächendeckend eingeführt wird.“
-Landeshauptmann Mag. Thomas Stelzer
„In Oberösterreich verfolgen wir eine konsequente Linie in der Asylpolitik. Mit der Einführung der Sachleistungskarte untermauern wir einmal mehr diesen Weg. Mit der Einführung verhindern wir Missbrauch wie das Bezahlen von Schleppern, sorgen für einen treffsicheren Einsatz der Basisversorgung und vereinfachen gleichzeitig die Auszahlung. Das Ziel ist eine flächendeckende Ausweitung.“
-Integrations-Landesrat Dr. Wolfgang Hattmannsdorfer
„Das Rotes Kreuz OÖ ist ein starker, verlässlicher Partner des Landes OÖ. Da wir uns von der Sachleistungskarte Vereinfachungen in der Verwaltung, aber auch sicherheitstechnische Vorteile für unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erwarten, ist es uns wichtig bereits im Pilotbetrieb mitzuwirken. Hier können Erkenntnisse gewonnen werden und wir haben die Möglichkeit, die Interessen unserer Mitarbeiterinnen und MItarbeiter sowie die unserer Klienteninnen und Klienten bestmöglich einzubringen.“
–Dr. Walter Aichinger, Präsident Oö. Rotes Kreuz
Hilfs- und schutzbedürftige Menschen, die in Österreich um Asyl ansuchen erhalten im Rahmen der Grundversorgung Unterstützungsleistungen, um die Grundbedürfnisse ihres täglichen Lebens decken zu können. Diese werden aktuell sowohl als Bargeldleistungen, als auch in Form von Gutscheinen ausgegeben, was nicht zuletzt für die auszahlenden Organisationen, die die Quartiere betreiben, einen erheblichen Aufwand bedeutet.
Gemeinsames Pilotprojekt als Grundlage für eine österreichweite Ausschreibung und Umsetzung
Österreichweit soll eine Sachleistungskarte in der Grundversorgung eingeführt werden, mit dem Ziel:
- Missbrauch zu verhindern und die finanziellen Hilfeleistungen zielgerichtet einzusetzen
- die Verwaltung zu vereinfachen und die Effizienz der Auszahlungs-Abläufe zu erhöhen soll
- die Leistungserbringung zu standardisieren
In enger Abstimmung starten das Land Oberösterreich, das Bundesministerium für Inneres und die Bundesagentur für Betreuungs- und Unterstützungsleistungen gemeinsam den Pilotbetrieb einer Sachleistungskarte in ausgewählten Quartieren in Oberösterreich ab Juli 2024. Ziel des Pilotbetriebes ist es, die Grundlagen für eine österreichweite Ausschreibung und Ausrollung zu legen.
Phase 1: Organisierte Bundes- und Landesquartiere
- Start: Juli 2024
- Beginn des Pilotbetriebs in 8 Quartieren:
- Bundesbetreuungszentrum Bad Kreuzen
- 7 Grundversorgungseinrichtungen des Roten Kreuzes, der Volkshilfe sowie privater Quartiergeber in der Region Steyr
- insgesamt rund 300 Personen
Phase 2: Asylwerber in selbstständiger, privater Unterbringung
- Start Herbst 2024
Phase 3: Österreichweite Ausschreibung
- Auf Basis der Erfahrungen dieser beiden Pilotphasen erfolgt Anfang 2025 eine Ausschreibung für den bundesweiten Vollbetrieb.
Rahmenbedingungen:
Für die Umsetzung des Pilotbetriebs wurde seitens Land und Bund die bereits existierende Social Card ausgewählt. Bei der Auswahl fand ein intensiver Austausch mit den Behörden in Deutschland, speziell in Bayern statt. Die Social Card wird bereits in 23 Landkreisen und Kommunen in Deutschland im Bereich Asylversorgung eingesetzt, beispielsweise in der Hansestadt Hamburg, in der Stadt Leipzig, Wolfsburg sowie zahlreichen Landkreisen in Thüringen.
- guthabenbasierte Debitkarte auf VISA Basis
- Bargeldbehebung bis 40 Euro möglich
- kein eigenes Bankkonto erforderlich
- jeder Karte wird ein individueller IBAN zugeordnet, mit dem die Sozialleistung per Überweisung übermittelt wird
- die Verwaltung erfolgt einfach mittels App, die in 19 Sprachen vorhanden ist
Leistungen auf der Sachleistungskarte
(Beträge für organisierte Unterbringung)
- Verpflegungsgeld (7 € je Tag; 5 € für Minderjährige)
- Taschengeld (für Kinder bis 3 Jahre, 40 € pro Monat)
- Schulgeld (max. 16,67 pro Monat)
- In einem nächsten Ausbauschritt folgt das Bekleidungsgeld (12,50 € pro Monat)
- Die Leistungen für Minderjährige (bis 18 Jahren) werden den Eltern zusätzlich auf die Karte gebucht.
Einsatzgebiet:
- Bargeldbehebung bis 40 Euro im Monat
- Zahlung bei herkömmlichen Zahlungsterminals
- Regionale Beschränkung auf Österreich
- Keine Auslandsüberweisungen
- Ausschluss von bestimmten Bereichen wie Glücksspiel, Pornografie, österreichische Lotterien, Crypto, Money Orders, ..
Sachleistungskarte bringt Vereinfachung in der Verwaltung und ist erster Schritt bei Digtalisierung der Grundversorgung in Oberösterreich
Die Umsetzung der Sachleistungskarte in Oberösterreich ist der erste Schritt im Zuge der Digitalisierung der Grundversorgung, mit dem Ziel die Abläufe und Prozesse für alle Beteiligten zu vereinfachen. Die aktuelleren Prozesse sind auf Grund der Vielzahl an beteiligten Organisationen (Grundversorgungsstelle des Landes, Quartierbetreiber, NGOs) und den über die Jahre gewachsenen Aufgaben und Notwendigkeiten komplex und gleichzeitig nur zu einem geringen Teil digitalisiert. Es fehlen entsprechende digitale Schnittstellen und Lösungen.
Am Beispiel der Sachleistungskarte wird dies augenscheinlich:
- Bis lang wurden die Leistungen bar durch die Quartiergeber an die Asylwerber mehrmals im Monat ausbezahlt. Der Empfangsnachweis gegenüber der Grundversorgungsstelle des Landes erfolgt über handschriftliche Empfangslisten.
- Durch die Sachleistungskarte greifen Land Oberösterreich und der Quartierbetreiber auf ein gemeinsames elektronisches Verwaltungssystem zu und geben dort die Zahlungen an die Asylwerber frei. Durch die Überweisung ist gleichzeitig der Empfangsnachweis gegeben.
Grundversorgung in Oberösterreich (Daten per 31.5.2024)
- 478 Personen in Grundversorgung
- davon 4.283 in Landesgrundversorgung
- 173 belegte Quartiere (ohne Ukraine-Quartiere)
- 3 Einheiten der Bundesagentur für Betreuungs- und Unterstützungsleistungen in Betrieb
In Oberösterreich erfolgt die Unterbringung von Asylwerber/innen in zwei unterschiedlichen Formen.
- Organisierte Unterbringung: Asylwerberinnen werden in einem Quartier untergebracht, in welchem sie sich selbst versorgen.
Die Grundversorgungsleistungen stellen sich bei der organisierten Unterbringung wie folgt dar:
- Verpflegungsgeld: 7 € je Tag (5 € für Minderjährige)
- Taschengeld für Minderjährige bis 3 Jahre: 40 € je Monat
- Bekleidungshilfe in Form von Gutscheinen: max. 150 Euro pro Jahr
- Schulbedarf: max. 200 Euro pro Schuljahr (Abwicklung entweder direkt über die Schule oder Auszahlung von Bargeld)
- Private Unterbringung: Neben einem organisierten Quartier können Asylwerber/innen auch in eine Privatwohnung ziehen. Diese Variante der Unterbringung wird besonders dann als sinnvoll erachtet, wenn sich Asylwerber/innen schon längere Zeit in Österreich aufhalten, über entsprechende Deutschkenntnisse verfügen und abzusehen ist, dass ein Aufenthaltstitel erteilt wird.
Bei der privaten Unterbringung stellen sich die Leistungen folgendermaßen dar:
- Verpflegungsgeld:
- Erwachsene + unbegleitete Minderjährige: 260 € je Monat
- Minderjährige: 145 € je Monat
- Mietzuschuss:
- Einzelperson: 165 € je Monat
- Familien (ab 2 Pax): 330 € je Monat
- Bekleidungshilfe und Schulbedarf wie oben