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LH Stelzer und LR Hattmannsdorfer

Oö. Landesheizkostenzuschuss 2023/24 erstmals voll digital

Antragfrist für 200 Euro Zuschuss startet am 1. Februar

 

Erstmals kann der Landesheizkostenzuschuss vollständig digital auf der Website des Landes Oberösterreich beantragt werden und nicht wie bisher persönlich am Gemeindeamt. Dies bedeutet zum einen eine enorme Erleichterung für die Bürger/innen, bringt auf der anderen Seite auch eine raschere Abwicklung und geringeren Aufwand für die Gemeindemitarbeiter/innen mit sich. Ältere und weniger computeraffine Personen können den Zuschuss weiterhin auf ihrem Gemeindeamt/Magistrat beantragen. Den Heizkostenzuschuss für die Heizperiode 2022/23 haben 26.000 Haushalte erhalten.

 

„Auf Oberösterreich ist Verlass, denn wir leisten mit dem Landesheizkostenzuschuss einen aktiven Beitrag zur Unterstützung von einkommensschwächeren Familien und Haushalten in der kalten Jahreszeit“, so Landeshauptmann Thomas Stelzer.

 

„Für viele Oberösterreicherinnen und Oberösterreicher ist die Beantragung einer finanziellen Unterstützung mit Scharmgefühl verbunden. Durch die Online-Beantragung nehmen wir diese Hürde weg und erleichtern die Beantragung, damit die Hilfe bei jenen ankommt, die sie besonders brauchen“, so Sozial-Landesrat Wolfgang Hattmannsdorfer.

 

 

Rasche und einfache Beantragung ab 1. Februar auf www.ooe.gv.at

 

Bei der digitalen Beantragung wird auf die Erfahrungen des Oö. Wohn- und Energiekostenbonus des vergangenen Jahres zurückgegriffen. Es muss lediglich das Online-Formular ausgefüllt werden, es sind keine Unterlagen notwendig. Die Abfrage von Haushaltseinkommen und Kontrolle der Wohnadresse sowie Anzahl der Personen im Aushalt erfolgt automatisch durch eine Verknüpfung mit der Transparenzdatenbank und dem Zentralen Melderegister.

 

  1. Auszahlungshöhe: 200,-
  2. Antragszeitraum: 1. Februar – 31. März 2024 auf www.ooe.gv.at
  3. Einkommensgrenzen (Jahresbruttoeinkommen 2022)
  4. Ein-Personen-Haushalt: 17.700,- Jahresbrutto
  5. Mehr-Personen-Haushalt: 25.000,- Jahresbrutto 

 

Durch eine umfassende Härtefallregelung wird sichergestellt, dass jene Haushalte, die auf Grund des Einkommens 2023, nicht aber auf Grund des Einkommens 2022 bezugsberechtigt sind, den Zuschuss trotzdem erhalten.

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