Auf Drängen von Oberösterreich gibt es für die über 20.000 Mitarbeiter/innen in der Pflege und Betreuung nun endlich Klarheit. Der angekündigte Gehaltsbonus wird noch im Dezember ausbezahlt. Oberösterreich hat die entsprechenden Grundlagen zur Auszahlung nun geschaffen. Die Landesregierung wird den Bonus am Montag auf den Weg bringen, womit die Auszahlung für 2022 noch mit der Gehaltszahlung im Dezember erfolgen soll.
Den Gehaltsbonus für das Pflege- und Betreuungspersonal im Gesundheits- und Sozialbereich gibt es sowohl rückwirkend für das Jahr 2022 als auch für das nächste Jahr 2023. Pro Jahr beträgt das Volumen in Oberösterreich über 50 Millionen Euro, also über 100 Millionen Euro für beide Jahre.
„Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Gesundheitsbereich waren gerade in den letzten beiden Jahren außerordentlich gefordert. Dafür möchte ich Ihnen im Namen des Landes Oberösterreich ausdrücklich danken. Der Gehaltsbonus ist eine sehr wichtige Wertschätzung und verdiente Anerkennung als Teil der Pflegereform. Ich freue mich sehr, dass dieser gerechtfertigte Bonus nun noch im Dezember ausbezahlt wird und bedanke mich bei all jenen, die die Abwicklung so rasch sicherstellen“, unterstreicht Gesundheitsreferentin LH-Stellvertreterin Christine Haberlander. Allein im Gesundheitsbereich sind rund 10.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vom Gehaltsbonus umfasst.
„Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Pflege und Betreuung leisten viel und großartige Arbeit. Sie haben sich diesen Bonus verdient und ich freue mich für sie, dass er nun ausbezahlt wird. Gleichzeitig möchte ich den Trägerorganisation und vor allem den Kolleginnen und Kollegen in der Lohnverrechnung ein besonderes Danke sagen, denn sie sind es, die die Auszahlung so kurzfristig umsetzen und möglich machen“, hält Sozial-Landesrat Wolfgang Hattmannsdorfer fest. Im Bereich der Altenpflege ist der Gehaltsbonus für knapp 7.000 Beschäftigte, im Bereich der Behindertenbetreuung für etwa 3.500 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, vorgesehen.
Fakten zum Gehaltsbonus:
Höhe des Bonus: EUR 2.000,- brutto (inkl. gesetzlicher Gehaltsnebenkosten) für Vollzeitbeschäftigte, für Teilzeitbeschäftigte wird der Betrag aliquot ausbezahlt
Die Auszahlung für 2022 erfolgt im Regelfall mit der Gehaltszahlung im Dezember.
Folgende Berufsgruppen erhalten den Bonus
• Angehörige des gehobenen Dienstes der Gesundheits- und Krankenpflege
• Angehörige der Pflegefachassistenz
• Angehörige der Pflegeassistenz
nach dem Gesundheits- und Krankenpflegegesetz – GuKG, BGBl. I Nr. 108/1997
• Diplom-Sozialbetreuer/innen
• Fach-Sozialbetreuer/innen
• Heimhelfer/innen
wenn sie per 1.11.2022 an einer der folgenden Einrichtungen angestellt waren:
• Krankenanstalten
• teilstationären und stationären Einrichtungen der Langzeitpflege
• mobilen Betreuungs- und Pflegediensten der Langzeitpflege
• mobilen, teilstationären und stationären Einrichtungen der Behindertenarbeit
• Kureinrichtungen
Personen, die sich zum Zeitpunkt der Auszahlung in Karenz, Bildungskarenz, o.ä. befinden, haben ebenfalls Anspruch, sofern sie im Jahr 2022 mindestens ein Monat im Aktivbezug waren.