Verschärfungen bei der Sozialhilfe und Wartefrist für Sozialleistungen im Rahmen des Leitkultur-Prozesses notwendig – OÖ-Erfolgsweg in der Sozialhilfe mit Deutschpflicht muss auch bundesweit umgesetzt werden
2023 Verdoppelung der Sanktionen in Oberösterreich auf mehr als 1.000 – Rückgang der erwerbsfähigen Sozialhilfe-Bezieher/innen um 13 %
Die von Integrationsministerin Susanne Raab vorgeschlagenen Verschärfungen bei der Sozialhilfe im Rahmen des Leitkultur-Prozesses begrüßt Sozial- und Integrations-Landesrat Wolfgang Hattmannsdorfer und sieht damit auch den OÖ-Weg in der Sozialhilfe bestätigt: „Wer zu uns kommt und Leistungen beziehen will, an den haben wir auch eine ganz klare Erwartungshaltung: Nämlich Deutsch zu lernen und sich um Arbeit zu bemühen. Die von Oberösterreich eingeführte Deutschpflicht in der Sozialhilfe wirkt, da wir binnen eines Jahres die Anzahl der arbeitsfähigen Sozialhilfe-Bezieherinnen und -Bezieher senken konnten. Daher muss die Deutschpflicht auch bundesweit eingeführt werden.“
Insgesamt 5.969 Personen bezogen in Oberösterreich im Juni 2024 Sozialhilfe, darunter 3.333 österreichische Staatsbürger/innen und 1.667 Asylberechtigte.
Die Länder haben bereits jetzt die Möglichkeit, im Rahmen des Sozialhilfe-Gesetzes des Bundes zu sanktionieren, wenn sich Bezieher/innen nicht um Arbeit bemühen oder keine Nachweise über den Besuch von Deutschkursen nachweisen können. Diese Deutschpflicht gibt es derzeit nur in Oberösterreich – Landesrat Hattmannsdorfer will diese daher auch im Sozialhilfe-Gesetz des Bundes verankern. Zudem begrüßt der Landesrat die von der Bundesministerin vorgeschlagene Wartefrist in der Sozialhilfe für Asylberechtigte: „Wir müssen Pull-Faktoren in unseren sozialen Netzen massiv reduzieren. Die Wartefrist für Sozialleistungen ist hier ein wichtiger Schritt.“
Deutschpflicht und Sanktionen wirken: Verhältnismäßig hoher Rückgang bei arbeitsfähigen Sozialhilfe-Bezieher/innen
Im vergangenen Jahr hat sich die Anzahl der Sanktionen, die bei Sozialhilfe-Bezieher/innen aufgrund mangelnder Arbeitsbemühung oder Verstoß gegen die Deutschpflicht verhängt wurden, auf mehr als 1.000 verdoppelt. Die Anzahl der erwerbsfähigen Sozialhilfe-Bezieher/innen ist gleichzeitig um 13 % gesunken (- 7 % bei den allgemeinen Bezieher/innen-Zahlen). Das ist für den Landesrat ein Indikator, das die Sanktionen wirken: „Der hohe Rückgang bei arbeitsfähigen Bezieherinnen und Beziehern bei gleichzeitiger Eintrübung der wirtschaftlichen Lage ist ein Zeichen, dass die Bemühungs- und Deutschpflicht wirkt.“
Die von Integrationsministerin Raab vorgestellte Verlängerung des verpflichtenden Wertekurses für Asylberechtigte und damit verbunden Sanktionen bei Nicht-Absolvierung sieht der Landesrat ebenfalls positiv. Auch hier hat Oberösterreich bereits viele Möglichkeiten, die das Sozialhilfe-Gesetz des Bundes bietet, umgesetzt: Verweigerungen von Verpflichtungen aus dem Integrationsgesetz werden ebenfalls sanktioniert.