Menschen mit Beeinträchtigungen und Mitarbeiter/innen in der Behindertenarbeit verdienen Lockerung der Maskenpflicht
In vielen Lebensbereichen ist das Tragen einer Maske mittlerweile aufgehoben, während Menschen mit Beeinträchtigungen in ihrem täglichen Leben weiterhin eingeschränkt sind und Mitarbeiter/innen unter erschwerten Bedingungen mit FFP2-Maske arbeiten müssen. Landesrat Wolfgang Hattmannsdorfer und die Lebenshilfe Oberösterreich ersuchen daher Bundesminister Rauch die aktuell noch bis 8. Juli geltende Maskenpflicht im Behindertenbereich zu überdenken.
„Während wir im Großteil unserer Lebensbereiche wieder frei von Masken arbeiten und leben, müssen die Klient/innen und Mitarbeiter/innen in der Behindertenarbeit weiterhin FFP2-Maske tragen. Das kann man niemandem logisch erklären. Menschen mit Beeinträchtigungen haben ein Recht auf ein Leben ohne Maske wie alle anderen auch“, so Sozial-Landesrat Wolfgang Hattmannsdorfer.
„Wir fordern eine schnellere Anpassung des Behindertenbereichs an das öffentliche Leben je nach COVID-Lage und somit einen Wegfall der Maskenpflicht“, sagt DI Stefan Hutter, Präsident der Lebenshilfe Oberösterreich.
Besonders Menschen mit Beeinträchtigungen sind stark eingeschränkt
„Wir haben aktuell in vielen Einrichtungen kein Infektionsgeschehen mehr. Das heißt, dass in Trakten, Werkstätten bzw. in ganzen Einrichtungen sowohl unter den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern als auch bei den Klientinnen und Klienten bzw. Bewohnerinnen und Bewohnern keine Infektionen mehr vorliegen. Unter diesen Umständen halte ich eine Lockerung der FFP2-Maksenpflicht für vertretbar.“ so Hattmannsdorfer in einem Brief an den Minister, in dem er den Bund als zuständige Stelle um die entsprechende Verordnung ersucht. Die Lebenshilfe Oberösterreich fordert ebenfalls „eine Lockerung im Sinne der Inklusion“.
Mitarbeiter/innen in der Behindertenarbeit entlasten
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Behindertenarbeit waren in den vergangenen Pandemiemonaten erneut besonders gefordert. Obwohl die Impfquoten hoch sind und Großteils keine Infektionen mehr vorliegen arbeiten sie nach wie vor unter erschwerten Bedingungen mit FFP2-Maske. Die Lockerung der Maskenpflicht wäre ein wichtiges Signal an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Gerade angesichts der aktuellen Diskussion über die mögliche Verschärfung der Schutzmaßnahmen im Herbst wäre ein „Durchschnaufen“ auch in diesen Bereichen sehr wichtig.
Bildquelle: Land OÖ/Peter Mayr
Landesrat Hattmannsdorfer und Lebenshilfe OÖ Geschäftsführer Gerhard Scheinast in der Lebenshilfe Werkstätte in Traun